Loginoder neu registrieren? |
||||||||||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||||||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: Top-15meist-diskutiert
| Katholisches Ehepaar kämpft vor Gericht um Zulassung als Pflegeeltern16. Juni 2024 in Familie, 3 Lesermeinungen Die Behörden des US-Bundesstaates Massachusetts haben Mike und Kitty Burke aufgrund deren religiösen Überzeugungen als Pflegeeltern abgelehnt. Boston (kath.net/LifeNews/jg) Das DCF beantragte die Abweisung der Klage und behauptete, es habe das Recht, religiöse Familien aus dem Bereich der Pflegefamilien auszuschließen. Der Richter gab diesem Antrag aber nicht statt. In seiner Begründung wies er darauf hin, dass das Ehepaar Burke vor einem „grundsätzlichen Dilemma“ stehe. Sie könnten entweder ihren religiösen Überzeugungen abschwören und als Pflegeeltern zugelassen werden oder zu diesen Überzeugungen stehen und nicht zugelassen werden. Das sei keine Entscheidung, zu der die Regierung unter der geltenden Verfassung die Menschen zwingen könne, argumentierte der Richter. 2023 beantragten Mike und Kitty Burke ihre Aufnahme in das Register der Pflegeeltern von Massachusetts. Sie nahmen an den umfangreichen Vorbereitungskursen teil, machten Interviews und ließen ihr Haus inspizieren. Alles war zur Zufriedenheit der Behörde. Obwohl das Pflegesystem von Massachusetts so überlastet ist, dass der Bundesstaat immer wieder Kinder in Krankenhäusern unterbringen muss, lehnte das DCF das Ehepaar Burke als Pflegeeltern ab. Es begründete seine Entscheidung damit, dass der katholische Glaube die beiden daran hindern würde, LGBT-Kinder in ihrer Orientierung zu „bestärken“. Mit juristischer Unterstützung des Becket Fund for Religious Liberty beschloss das Ehepaar daher, das DCF zu klagen. Es geht bei dem Fall um die Religionsfreiheit, und zwar nicht nur um die des Ehepaares Burke, sondern um die aller religiöser Pflegefamilien.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! Lesermeinungen
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuUSA
Religionsfreiheit
| Top-15meist-gelesen
| |||||||||||||||||||||||||||
© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz |