Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Weihnachtsinterview von Bischof Bätzing kommt ohne Weihnachten aus
  2. Tote und über 200 Verletzte bei Anschlag auf Weihnachtsmarkt in Magdeburg
  3. Merkel verteidigt ihre fatale Flüchtlingspolitik von 2015
  4. Truthahn, Zahnschmerzen und die Schwiegermutter
  5. SPD definiert Familie ohne ‚Vater‘, ‚Mutter‘ und ‚Kinder‘
  6. War der Magdeburger Weihnachtsmarkt-Mörder doch ein Islam-Anhänger?
  7. Moschee unter Salafismus-Verdacht zitiert Koranstelle mit Aufforderung zur Tötung Ungläubiger
  8. Österreichischer Verfassungsgerichtshof (VfGH) kippt Kärntner Veranstaltungsverbot am Karfreitag
  9. Kardinal Schönborn: Zeit der traditionellen europäischen Kardinalssitze vorbei
  10. Wie tief kann eine evangelische Kirche noch sinken? - Weihnachtsmarkt mit Hamas-Symbolen!
  11. Ab 20. Januar ist Schluss mit 'Gender-Wahnsinn' in den USA
  12. Zerstörte Linzer "Marienstatue" - Zwei Verdächtige entlastet
  13. Katholisches Bistum übernimmt 2025 „St. Johannes“ als vierte katholische Kirche in Stockholm
  14. Geschenk zum 88er: Autobiografie des Papstes soll verfilmt werden
  15. Enthauptet! - Papst Franziskus erklärt 16 französische Ordensfrauen zu Heiligen

Gericht verpflichtet Fluglinie Southwest Airlines zum Training über Religionsfreiheit

23. August 2023 in Chronik, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Hintergrund ist eine ungerechtfertigte Kündigung einer Flugbegleiterin. Das Gericht hat entschieden, dass die Fluglinie eine Anordnung des Urteils nicht ausreichend umgesetzt hat.


Dallas (kath.net/LifeSiteNews/jg)
Die US-amerikanische Fluglinie Southwest Airlines muss auf eigene Kosten drei ihrer Rechtsanwälte ein Training über Religionsfreiheit absolvieren lassen, welches von der Alliance Defending Freedom (ADF) gehalten wird. Dazu wurde die Fluglinie von einem Gericht in Texas verurteilt.

Hintergrund des Urteils ist ein bereits zehn Jahre andauernder Rechtsstreit zwischen Southwest Airlines und deren ehemaliger Flugbegleiterin Charlene Carter. Diese hat 2022 einen Prozess gegen Southwest Airlines gewonnen. Das Gericht hatte ihr Recht gegeben, nachdem sie ihrem Arbeitgeber und der Gewerkschaft Transport Workers Union of America (TWU) vorgeworfen hatte, ihre Rechte verletzt zu haben als sie nach öffentlicher Kritik an der Verwendung von Mitteln der Gewerkschaft für die Teilnahme am Marsch der Frauen in Washington D.C. von der Fluglinie entlassen worden war. (Siehe Link)


Im Rahmen des Urteils wurde Southwest Airlines verpflichtet, jede Diskriminierung ihrer Flugbegleiter aus religiösen Gründen zu unterlassen und diese darüber zu informieren, dass Diskriminierung aus religiösen Gründen auf Grundlage des Title VII des Civil Rights Act verboten ist. Title VII ist ein Abschnitt des Bürgerrechtsgesetzes, welcher Arbeitgebern die Diskriminierung von Mitarbeitern auf Grundlage der Rasse, Hautfarbe, Religion, dem Geschlecht und der nationalen Herkunft untersagt.

Die Fluglinie sei dieser Verpflichtung aber nicht in ausreichendem Maß nachgekommen, begründete der Richter seine Entscheidung. Southwest Airlines habe in einem Memorandum an die Flugbegleiter geschrieben, dass die Fluglinie „nicht diskriminiert“ habe. Damit sei der Eindruck entstanden, Carters Anschuldigung entspreche nicht den Tatsachen. Das sei nicht nur falsch, sondern widerspreche dem Gericht, schrieb der Richter.

Das Memorandum von Southwest Airlines habe keinen Verweis auf Title VII enthalten und fälschlicherweise behauptet, die Mitarbeiter müssten weiterhin den Regeln folgen, die zur Entlassung Carters geführt hätten. Die Fluglinie habe damit die Entlassung gerechtfertigt. Sie hätte die gerichtlichen Vorgaben kaum deutlicher verletzen können, argumentierte der Richter.

Deshalb würden die drei verantwortlichen Anwälte von Southwest Airlines vom Gericht verpflichtet, ein Training über Religionsfreiheit zu absolvieren. In seinem Urteil legte der Richter explizit fest, dass die ADF das Training durchzuführen habe.

Darüber hinaus muss Southwest Airlines ihren Flugbegleitern schriftlich mitteilen, dass das erste Memorandum fehlerhaft war.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

USA

  1. Erstmals in der Geschichte: Weihnachtskrippe vor dem US-Kapitol
  2. Sprecher des US-Repräsentantenhauses will Subventionen für Planned Parenthood streichen
  3. Angst, Suche nach Hoffnung – Verkauf von Bibeln in den USA in diesem Jahr um 22 Prozent gestiegen
  4. Gastkommentar im Jesuitenmagazin America behauptet: ‚Misogynie‘ verantwortlich für Trumps Wahlsieg
  5. US-Abtreibungszahlen sinken nach Aufhebung des Abtreibungsurteils ‚Roe v. Wade‘
  6. US-Präsident Biden zeichnet frühere Vorsitzende von Planned Parenthood aus
  7. Anreize für Schulen in Texas, die Bibel in den Unterricht zu integrieren

Religionsfreiheit

  1. Warnung vor Einschränkung der Religionsfreiheit in den USA
  2. Nicaragua: Ortegas Regime schließt Radio Maria
  3. Keine Torte für Feier einer ‚Geschlechtsumwandlung’ – christlicher Bäcker erneut vor Gericht
  4. Katholisches Ehepaar kämpft vor Gericht um Zulassung als Pflegeeltern
  5. US-Höchstrichter warnt vor Einschränkungen der Religions- und Redefreiheit
  6. Trump verspricht Christen Schutz vor Diskriminierung und Verfolgung
  7. 16 US-Abgeordnete verurteilen Prozess wegen ‚Hassrede’ gegen finnische Politikerin







Top-15

meist-gelesen

  1. Große Baltikum-Reise mit kath.net - Spätsommer 2025 - JETZT ANMELDEN und PLATZ SICHERN!
  2. DRINGEND - Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE für das Heilige Jahr 2025
  3. Tote und über 200 Verletzte bei Anschlag auf Weihnachtsmarkt in Magdeburg
  4. Weihnachtsinterview von Bischof Bätzing kommt ohne Weihnachten aus
  5. Moschee unter Salafismus-Verdacht zitiert Koranstelle mit Aufforderung zur Tötung Ungläubiger
  6. Katholisches Bistum übernimmt 2025 „St. Johannes“ als vierte katholische Kirche in Stockholm
  7. Merkel verteidigt ihre fatale Flüchtlingspolitik von 2015
  8. Kardinal Schönborn: Zeit der traditionellen europäischen Kardinalssitze vorbei
  9. Sweden: Catholic diocese to take over “St. John” as fourth Catholic church in Stockholm in 2025
  10. O Adonai, et Dux domus Israel
  11. Truthahn, Zahnschmerzen und die Schwiegermutter
  12. Weihnachtswunder‘: US-Pilger aus syrischem Gefängnis befreit
  13. War der Magdeburger Weihnachtsmarkt-Mörder doch ein Islam-Anhänger?
  14. SPD definiert Familie ohne ‚Vater‘, ‚Mutter‘ und ‚Kinder‘
  15. O clavis David

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz