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CDL: Organspende muss freiwillig bleiben – Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit

vor 3 Tagen in Prolife, 9 Lesermeinungen
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"Politiker sprechen davon, dass 80% der Bevölkerung für Organspende seien. Doch muss man die Frage stellen, warum gibt es dann so wenige Organspender?" Kommentar von Odila Carbanje, stellv. Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL)


Berlin (kath.net/pl) Nun starten Vertreter von verschiedensten Parteien den vierten Versuch innerhalb von wenigen Jahren, die sogenannte Widerspruchslösung bei der Organspende auch in Deutschland einzuführen. Will man bei dem Thema Abtreibung den Frauen die „Freiheit“ zukommen lassen, über das Lebensrecht des eigenen ungeborenen Kindes ohne strafrechtliche Hürden entscheiden zu können, oder dem lebensmüden Menschen die größtmögliche „Freiheit“ zugestehen, Sterbehilfe in Anspruch nehmen zu können, soll bei der Organspende das Prinzip der uneingeschränkten „Selbstbestimmung“ umgedreht werden.

Ich empfinde es als recht zynisch von einem FDP-Politiker zu hören, der Bürger hätte ja die „Freiheit“ sich zu entscheiden, wenn man gerade einen Gesetzentwurf vorschlägt, der festlegen will, dass wenn man nicht aktiv widerspricht, die eigenen Organe nach dem Hirntod quasi der Allgemeinheit gehören sollen.


Der Staat lässt mir also die „Freiheit“, zwangsweise schriftlich festzulegen und in ein Register eintragen zu lassen, dass ich selbst über meinen Körper bestimmen möchte. Ich werde genötigt, mich zu einer eigentlichen Selbstverständlichkeit zu äußern, ansonsten werden mir meine Rechte auf körperliche Unversehrtheit nach meinem Hirntod genommen.

 In manchen Ländern ist selbst diese Grenze des Hirntodes, der in der Fachwelt als Todesgrenze übrigens nicht unumstritten ist, noch weiter vorgezogen worden, denn die Organe, die man benötigt, müssen durchblutet sein.

Nicht dass ich hier falsch verstanden werde, ich finde es bewundernswert, wenn Menschen anderen Menschen durch eine Organspende helfen wollen, aber diese Hilfe muss freiwillig bleiben.

Politiker sprechen immer davon, dass 80% der Bevölkerung für Organspende seien. Doch muss man sich die Frage stellen, warum es dann so wenige Organspender gibt. Rechnen die Politiker der Widerspruchslösung mit der Tatenlosigkeit einer bequemen Mehrheit um an mehr Organe zu kommen? Das würde mein Vertrauen in die Politik endgültig zerstören. Denn ich müsste dann davon ausgehen, dass die Politiker nicht das Gemeinwohl ihres Volkes im Auge hätten, sondern nur noch Interessenvertreter von Minderheiten sind, die durchaus nach eigenem Dünken das Gemeinwohl diesen Minderheiten zuliebe zu opfern bereit sind. Und dazu werden sogar Grundrechte außer Kraft gesetzt.

Nach meiner Auffassung widerspricht diese „Widerspruchslösung“ nämlich unserem Grundgesetz. Artikel 2 Abs.1 besagt: „Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“ Es gibt kein Recht auf das Organ eines anderen, aber es gibt ein „Recht auf…körperliche Unversehrtheit…“ (Artikel 2 Abs. 2) und das ist auch nicht zeitlich begrenzt.

Wenn ich die Bürger mit dem Thema Organspende mehr konfrontieren möchte, dann hätte der Staat viele andere Möglichkeiten. Wie wäre es z.B. damit, dass man jedem Bürger, wenn er einen neuen Ausweis oder eine Verlängerung beantragt, gutes Informationsmaterial über Organspende mit der Bitte, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, zukommen lässt? Oder, wenn ein Führerschein ausgegeben wird, kann man die Antragsteller durchaus auch auf die Thematik aufmerksam machen, da nicht wenige Hirntote Opfer eines Verkehrsunfalls waren. Diese Vorschläge sind übrigens auch nicht neu, aber erst gar nicht in Angriff genommen worden.

Wenn der Staat sich nicht vorwerfen lassen will, die verfassungsgegebenen Rechte seiner Bürger zu ignorieren, gibt es nur eine Möglichkeit: Die Entscheidung jedes einzelnen, Organspender sein zu wollen, muss freiwillig bleiben.


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Lesermeinungen

 girsberg74 vor 2 Tagen 
 

@Xaverflo „Hirntod-Problematik“

Jener Artikel bezieht sich auf ein Experiment, wo an eine „hirntote“ Frau eine (konditionierte) Schweineniere angeschlossen worden war, die über mehr als zwei volle Tage die Funktion einer menschlichen Niere erfüllte; das Experiment wurde nach 54 (?) Stunden abgebrochen.

Folgerung 1: Der sogenannte „Hirntod“ war fälschlich diagnostiziert worden, das ist aber bei der Befolgung jener Prozeduren höchst unwahrscheinlich.

Folgerung 2: Die „Hirntod-Defintion“ behauptet nur den Tod des Menschen; ein Mensch, dessen Gehirntätigkeit vollständig erloschen ist, ist nicht tot.

Ein „hirntoter“ Mensch ist nur schwer verletzt, kann ohne Hilfe nicht weiterleben. Eine Schwangere kann an Maschinen ein Kind voll austragen; die Geburt tritt von selbst ein. Bei einem „hirntoten“ Jungen/Mann trat nach mehr als 60 Tagen an Maschinen die Pubertät ein.


0
 
 Steve Acker vor 3 Tagen 
 

mich stört es sehr , wenn der Mensch

vom Staat, von Haus aus als potentielles Ersatzeillager deklariert wird.
Auch das Anspruchsdenken von manchen Verantwortlcihen. Motto: wir brauchen bessere "Versorgung" an Spenderorganen.
auch hat es ja so manche Fälle von Missbrauch gegeben, wo reiche Leute schneller zu Organen kamen.

Darum. Klares nein zur widerspruchs"lösung"


3
 
 gerhardn vor 3 Tagen 
 

Braucht der Mensch die Organe von anderen Menschen?

Ich glaube vielmehr es braucht wirklichen Glauben an Gott, denn bei Gott ist nichts unmöglich. Sagt nicht Jesus, " was willst Du, daß ich Dir tue ?".
Wenn wir glauben, daß Jesus uns heilen kann und das kann er, dann wird er es auch , wenn wir daran glauben und er es möchte. Herr Dein Wille geschehe soll unser Gebet sein, nicht was ich will.


3
 
 sr elisabeth vor 3 Tagen 
 

Widerspruchslösung

In Österreich gibt es die Widerspruchslösung schon länger - ich finde das nicht ideal, eine Organspende auf diese Art zu fördern, da ev. bei Unwissen der gesetzlichen Bestimmungen (Eintragung ins Widerspruchsregister wenn man das nicht möchte) keine Freiwilligkeit zur Spende gewährleistet wird.


2
 
 gerhardn vor 3 Tagen 
 

Bin auch nicht Interessiert an Organspende , falls ich ein Organ bräuchte,


6
 
 Xaverflo vor 3 Tagen 
 

Hirntod-Problematik

In "Die Tagespost" gab es 2021 zum Thema Hirntod einen aufschlussreichen und lesenswerten Artikel (siehe Link) - Niemand stirbt zweimal - Sind "hirntote" Patienten wirklich tot?
Ich bin gegen Organspende, und mache das emotional an zwei zeitnahen Ereignissen fest: als nämlich überall auf der Welt die Menschen für den kleinen Charlie Gard gebetet haben, wachte in den USA der für hirntot erklärte 13-jährige Trenton McKinley aus dem Koma auf, kurz vor der Organentnahme. Für mich war das ein klares Zeichen.

www.die-tagespost.de/leben/sind-hirntote-patienten-wirklich-tot-art-222763


7
 
 Tante Ottilie vor 3 Tagen 
 

Ich stehe diametral anders zur Organspende als meine beiden geschätzten Vorredner

Denn der sog. "Hirntod" ist nicht der Tod des Menschen. Auch mit einem keine Funktion mehr Anzeigenkunden Gehirn wird im Krankenhaus noch der Körper am Leben erhalten, um eben einem solchen Menschen lebenswichtige Organe zu entnehmen, worauf dieser Mensch dann Mmerdings wirklich stirbt und die Seele sich wirklich irreversibel vom Leib trennt. DAS erst ist dann der wirkliche Tod.

Deshalb bin ich strikt gegen Organspende und verweigere auch die Annahme von Organen, wenn der Spender derselben dadurch unweigerlich sterben muss.

Vor der Ewigkeit, in die die unsterbliche Seele nach dem irdischen Tod eingeht, ist selbst ein langes irdisches Leben äußerst kurz.


10
 
 Uwe Lay vor 3 Tagen 
 

Menschen sterben,weil es für sie keine Organspender gibt!

1. Die Widerspruchslösung widerspricht nicht der Freiwilligkeit des Organspendens.2. Es muß davon ausgegangen werden, daß in Deutschland Menschen sterben müssen,weil es für sie keine entsprechenden Organspender gibt.3.Mit dem Ziel des Lebensschutzes ist es unvereinbar, die Widerspruchslösung abzulehnen, weil damit Menschen das Leben gerettet wird, die sonst sterben müssen!
Uwe Lay Pro Theol Blogspot


0
 
 ottokar vor 3 Tagen 
 

Ich kann mich der Meinung von Carbanje nicht anschliessen:

Jeder von uns hat die Möglichkeit zu einer Patientenverfügung. Diese sollten besonders wir gläubigen Katholiken für den Krankheits-und Todesfall bereit halten, weil darin alle für den Sterbenfall möglichen ärztlichen oder kirchlichen Handlungen genehmigt oder abgelehnt werden können.Dazu gehören die Sterbesakramente genauso wie die Erlaubnis oder Verweigerung lebensverlängernder Massnahmen oder die einer Organspende.Mehr an persönlicher Entscheidungsfreiheit kann man sich eigentlich nicht wünschen. Ich persönlich habe in meiner Patientenverfügung die Erlaubnis zur Organspende gegeben, die ja in der Regel nur nach Unfalltod erfolgt, da die Organe zum Zeitpunkt der Entnahme noch frisch durchblutet sein müssen. Diesem Akt der Nächstenliebe bis in den Tod sollte sich niemand verweigern.


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