Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bischof Voderholzer untersagt Priesterweihen in Zaitzkofen
  2. Gänswein zum Apostolischen Nuntius für Litauen, Estland und Lettland ernannt!
  3. Vigano de facto bereits im Schisma
  4. Deutsche Kirchenstatistik 2023: 20 Mill. 'Katholiken', aber nur 1,26 Mill. besuchen die Hl. Messe
  5. Game over für BIDEN? - Trump ante portas!
  6. Frankreich: 105 Priesterweihen im Jahr 2024
  7. "Als fünffacher Vater mit kleinen Kindern ist das für mich mehr als ärgerlich und nicht akzeptabel"
  8. Beichtvater von Papst Franziskus gestorben
  9. Keine Torte für Feier einer ‚Geschlechtsumwandlung’ – christlicher Bäcker erneut vor Gericht
  10. CDL: Organspende muss freiwillig bleiben – Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit
  11. Polen: Exponate über selige Familie Ulma aus Museum über 2. Weltkrieg entfernt
  12. Wenn "KHG-Katholiken" in Tübingen andere Christen diffamieren
  13. Vatikan fordert erneut Änderungen beim Synodalen Weg in Deutschland - Schluss mit 'Synodaler Rat'
  14. Bischof Schneider meint: Viganò im Irrtum, aber er sollte nicht exkommuniziert werden!
  15. Keine Weihen für Kandidaten einer französischen altrituellen Gemeinschaft

Zölibat in der frühen Kirche? Rezension zu „Andreas Wollbold: Zölibat“

vor 2 Tagen in Buchtipp, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


„Die kommentierte Textsammlung bildet einen Meilenstein für die Zölibatsforschung, ihr ist eine breite Rezeption zu wünschen“. Gastbeitrag von P. Dominikus Kraschl OFM


Heiligenkreuz (kath.net) In mehr als zehnjähriger Arbeit hat Andreas Wollbold, Professor für Pastoraltheologie in München, die vorliegende Quellensammlung erstellt. Sie umfasst 459 Schlüsseltexte aus der Frühgeschichte des Zölibats.

Mit der Quellenedition möchte Wollbold dazu beitragen, die Zölibatsforschung auf eine solide Grundlage zu stellen. Entsprechend versteht der Autor sein Werk weder als «Apologie» noch als «Lehrbuch», sondern als «Arbeitsinstrument» (S. 45).

Den chronologisch geordneten Originaltexten wird zunächst eine gut lesbare deutsche Übersetzung zur Seite gestellt. Darauf folgt jeweils eine kurze Diskussion; sie erörtert mögliche Übersetzungs- und Auslegungsvarianten.

Die Quellentexte (S. 100-943) reichen von der Wende des 1. zum 2. Jahrhundert (z. B. Ignatius von Antiochien, gestorben etwa um 107-110) bis ins 5. Jahrhundert. Im Anschluss an die Quellentexte werden ausgewählte Schlüsseldokumente der westlichen Kirche vom Ersten Laterankonzil bis hin zum geltenden Codex vorgestellt und erläutert (S. 945-960). Das Schlusskapitel ist sieben ausgewählten «Themata» (S. 961-994) gewidmet (z. B. «Kultische Reinheit», «Mono-gamieregel», «Eheliche Enthaltsamkeit», «Syneisakten»). Ein ausführliches Literaturverzeichnis (S. 995-1035) schließt das Werk ab und eröffnet zugleich Ausblicke für weiterführende For-schung. Auf ein Autoren- und Stichwortverzeichnis wurde verzichtet; dafür ist das Inhaltsverzeichnis detailliert und informativ (S. 7-44).

Die ausführliche Einleitung (S. 45-98) rekapituliert u. a. den status quaestionis. Eine verbreitete Meinung lautet: Aus der nachapostolischen Zeit gäbe es keine zuverlässigen Quellen; zudem spiegle die Enthaltsamkeitspflicht für höhere Kleriker eine spätere Entwicklung wider, die erst unter Papst Gregor VII. (1073-1085) Rechtsverbindlichkeit erhalten habe. Die einschlägigen Quellen zeichnen ein anderes Bild.


Die 148 Texte aus dem 2. und 3. Jahrhundert – darunter Clemens von Alexandrien, Origenes, Tertullian, Cyprian von Karthago – belegen zunächst, wie sehr sexuelle Enthaltsamkeit (und mit ihr Selbstbeherrschung, Treue, Einehe und Jungfräulichkeit) schon früh große Hochschätzung unter Christen genoss. Dazu bemerkt der Autor:

«Aber genau dieser Zusammenhang mit Frömmigkeit und Lebenspraxis eifriger Christen ist entscheidend, um die Enthaltsamkeitsanforderungen an den Klerus plausibel oder sogar wahrscheinlich erscheinen zu lassen. Wer wie er die Christen lehrt, wer den Gemeinden vorsteht, wem Jungfrauen und Witwen zur besonderen Fürsorge übergeben sind und wer die Liturgie zelebriert, von dem wird die Erfüllung der allgemeinchristlichen Ideale erwartet» (S. 47).

Während die Zeugnisse aus dem 2. Jahrhundert noch spärlich sind und nur vorsichtige Schlüsse zulassen, sind die Monogamie- und Enthaltsamkeitsregel für Kleriker im 3. Jahrhundert bereits klar dokumentiert. Die Monogamieregel empfiehlt Christen, nach dem Tod des Gatten nicht wieder zu heiraten. Was für Gläubige ein Ideal ist, wird für Kleriker zur Norm: Eine Wiederheirat wird ihnen im Anschluss an 1 Tim 3,2 untersagt, da sie als fehlende Bereitschaft oder Befähigung zur Enthaltsamkeit aufgefasst wurde. Was die Regel und Praxis der ehelichen Enthaltsamkeit bei Klerikern (lex continentiae) betrifft, so ist zu sagen, dass sie im 3. Jahrhundert bereits gut belegt ist (S. 976).

Mit dem 4. Jahrhundert (Johannes Chrysostomus, Ephräm dem Syrer, Ambrosius, Hieronymus u. a.) kommt es zur theologischen Vertiefung und disziplinaren Festschreibung dessen, was sowohl im lateinischen Westen als auch im griechisch- und syrischsprachigen Osten bereits fest etabliert ist. Zum Allgemeingut der altkirchlichen Disziplin gehören dabei: «Monogamieregel, Verbot der Eheschließung nach der Weihe, Enthaltsamkeitserwartung und Sanktionsbereitschaft bei Zuwiderhandeln» (S. 48).

Fast schon zum Gemeingut gehört in der Zölibatsliteratur die These, dass kultische Reinheitsvorstellungen (etwa im Kontext häufiger, eventuell täglicher Gottesdienste) für die Alte Kirche eine entscheidende Rolle für die Forderung sexueller Enthaltsamkeit spielten. Außerdem wurde behauptet, «das Enthaltsamkeitsgesetz sei eine Erfindung des 4. Jahrhunderts und zudem auf einzelne Regionen beschränkt» (S. 977).

Diese Thesen belegen die Quellen nicht. Während zahlreiche Kirchenschriftsteller (gegen sexual- und ehekritische Tendenzen) immer wieder betonen, dass der eheliche Verkehr nicht sündhaft und die Ehe gut sei, halten sie eine dauerhafte sexuelle Enthaltsamkeit bei Klerikern für angezeigt. Dafür sind nicht kultische Reinheitsvorstellungen ausschlaggebend, sondern (meist im Anschluss an 1 Kor 7,5) das Ideal beständiger und ungeteilter Ausrichtung auf das geistliche Leben: Gebet, Fasten, Gottesdienst. Dabei berufen sie sich häufig auf das Vorbild und die Ordnung der Apostel.

Nicht fehlen dürfen in einem Quellenband zur Frühgeschichte des Zölibats die spanische Synode von Elvira (um 300), die eine große Bandbreite pastoraler Fragen behandelte, sowie die wahrscheinlich legendäre Episode des Bekenners und Asketen Paphnutius, der in Nizäa (325) gegen eine Enthaltsamkeitsverpflichtung opponierte.

Ebenfalls nicht fehlen dürfen die päpstlichen Interventionen von Damasus und Siricius bis hin zu Leo dem Großen; sie schärften die Verpflichtung zur dauerhaften Enthaltsamkeit für Kleriker (Enthaltsamkeitszölibat) ein, wobei sie sich nicht als Reformer, sondern als Bewahrer und Anwälte der apostolischen Tradition verstanden. Der Grundsatz, dass das tradierte Ethos vor dem fixierten Gesetz kommt, ist bezüglich der Verrechtlichung der Klerikerdisziplin im Auge zu behalten.

Die Synode von Trullos (691/692) führte zu einer regionalen, partiellen Abkehr von der bisherigen Disziplin. Die spätere Orthodoxie hält zwar an der Monogamieregel bzw. dem Digamieverbot fest, beschränkt den Enthaltsamkeitszölibat aber auf Bischöfe. Diesen wird sogar vorgeschrieben, sich von ihren Ehefrauen zu trennen, was frühere Kirchenversammlungen noch abgelehnt hatten.

Die weitere westkirchliche Entwicklung, von der Gregorianischen Reform über das Konzil von Trient bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil und dem geltenden Codex, stellt im Licht des ersten Jahrtausends keine grundsätzliche Abkehr von der altkirchlichen Disziplin dar. Die folgenschwerste Neuerung, der Übergang vom Enthaltsamkeits- zum Ehelosigkeitszölibat, möchte dieselbe nicht aufheben, sondern vielmehr wirksam durchsetzen.

Wollbolds kommentierte Textsammlung bildet einen Meilenstein für die Zölibatsforschung. Sie bietet viele faszinierende, bisweilen auch befremdliche Einblicke in das spätantike Christentum und sein kulturelles Umfeld bezüglich der Themen: Sexualität, Ehe, Priestertum, Enthaltsamkeit, Jungfräulichkeit, kirchliche Disziplin etc. Dem Quellenband ist eine breite Rezeption zu wünschen.

P. DDr. habil. Dominikus Kraschl OFM (Link) lehrt Philosophie an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Benedikt XVI. Heiligenkreuz und am Internationalen Theologischen Institut Trumau

Weiterführender Link auf swiss-cath.ch: Prof. Andreas Woll­bold im Interview zu seinem neuen Buch

kath.net-Buchtipp:
Zölibat
Schlüsseltexte aus den Anfängen bis zum 5. Jahrhundert
Von Andreas Wollbold
Unter Mitarbeit von Johannes Isépy
Erscheint in Ambo: Jahrbuch der Hochschule Heiligenkreuz, Jg. 9 (2024)
Hardcover, 1040 Seiten
2024 Pustet, Regensburg
ISBN: 978-3-7917-3452-1
Preist Österreich: 90,50 €


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Gänswein zum Apostolischen Nuntius für Litauen, Estland und Lettland ernannt!
  2. Bischof Voderholzer untersagt Priesterweihen in Zaitzkofen
  3. Zölibat in der frühen Kirche? Rezension zu „Andreas Wollbold: Zölibat“
  4. Wenn "KHG-Katholiken" in Tübingen andere Christen diffamieren
  5. Vigano de facto bereits im Schisma
  6. Rückt etwas zusammen - es wird kälter in Deutschland
  7. 'DANKE, HERR', dann starb Pater Gaston Hurtubise
  8. Deutsche Kirchenstatistik 2023: 20 Mill. 'Katholiken', aber nur 1,26 Mill. besuchen die Hl. Messe
  9. Ex-Journalist und Franziskaner Moritz Windegger von Bischof Muser in Bozen zum Priester geweiht
  10. Game over für BIDEN? - Trump ante portas!
  11. "Als fünffacher Vater mit kleinen Kindern ist das für mich mehr als ärgerlich und nicht akzeptabel"
  12. Vatikan fordert erneut Änderungen beim Synodalen Weg in Deutschland - Schluss mit 'Synodaler Rat'
  13. 'Meine lieben Kinder, der Friede ist in Gefahr und die Familie steht unter Angriff'
  14. Vatikan: Rupnik-Bilder-Streit eskaliert - Kardinal O'Malley hat genug!
  15. Papst Franziskus empfängt Prior einer Gemeinschaft, die die außerordentliche Form pflegt

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz