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Kritik oder Beleidigung grüner Politiker? Strafbefehl gegen Unternehmer13. Februar 2024 in Deutschland, 11 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Wegen zweier Banner auf seinem Privatgrundstück ist der Unternehmer in Bayern zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden. Er hat Einspruch eingelegt.
München (kath.net/jg)
Ein Unternehmer hatte auf seinem Privatgrundstück in Gmund am Tegernsee zwei Planen aufgestellt, auf denen Politiker der Grünen kritisiert werden. Die Polizei entfernte die Banner und stellte sie sicher. Der Unternehmer wurde zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt, berichtet das Magazin Cicero.
Die beiden Banner waren nicht von ihm entworfen oder erstellt worden, sondern er hatte sie bestellt. Laut Bericht von Cicero wurden sie auch an anderen Orten in Deutschland aufgehängt, aber nur in Bayern sahen die Behörden darin eine strafbare Handlung.
Ein Banner zeigt Ricarda Lang, die Parteichefin der Grünen, auf einer Dampfwalze, neben ihr sind die Bundesminister Cem Özdemir, Robert Habeck und Annalena Baerbock abgebildet. In großen Buchstaben steht der Satz „Wir machen alles platt“ darüber. Am unteren Rand ist ein Zitat von Robert Habeck aus dessen Buch „Patriotismus. Ein linkes Plädoyer“ zu lesen: „Vaterlandsliebe fand ich stets zum Kotzen“
Das andere zeigt nur Wirtschaftsminister Habeck. Er hält drei Finger hoch. Daneben steht ein Satz, den Habeck im September 2022 in der Talkshow von Sandra Maischberger gesagt hat: „Unternehmen gehen nicht insolvent, sondern hören nur auf zu produzieren“. Darunter ist die Frage zu lesen: „Kann er überhaupt bis 3 zählen?“
Die Staatsanwaltschaft beantragte einen Strafbefehl „wegen des Verdachts der gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung (Paragraph 188 StGB) in vier tateinheitlichen Fällen“, wobei die vier genannten Politiker der Grünen als angeblich Geschädigte genannt werden, berichtet Cicero.
Das Amtsgericht Miesbach ist der Argumentation der Staatsanwaltschaft gefolgt und hat den Strafbefehl im November 2023 erlassen. Der Unternehmer hat dagegen Einspruch eingelegt. Die Hauptverhandlung ist für 21. März angesetzt.
Der Verteidiger des Unternehmers ist der Ansicht, die Inhalte der Banner seien durch die im deutschen Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit gedeckt.
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Lesermeinungen | chorbisch 14. Februar 2024 | | | @ Lakota, Chris2 @ Lakota: Der Unterschied ist mir durchaus bewusst. Aber aus dem Artikel geht für mich nicht hervor, welche Aussage(n) auf den Plakaten Staatsanwaltschaft und Gericht zu Anzeige und Strafbefehl veranlasst haben.
@ Chris2: Das Zitat von Dr. Gauland über die Bedeutung Hitlers in der deutschen Geschichte ist Ihnen sicher bekannt, ebenso die Forderung Höckes nach d einer "180-Grad-Wende" in der Erinnerungskultur?
Wenn man seitens der so beschimpften AfDler den "Nazi-Vergleich" als Verharmlosung des Nationalsozialismus ansieht, könnte man ja gegen die Pöbler Anzeige erstatten.
Die Übergriffe auf die AfD verurteile ich ebenfalls. Allerdings gab und gibt es vor allem in den EX-DDR-Bundesländern seit Jahren auch Schmähungen und Angriffe gegen Linke, oder was man dafür hält. Das will ich nicht der AfD in die Schuhe schieben, sie ist nur nicht das einzige Opfer politisch motivierter Gewalt. | 0
| | | Herbstlicht 14. Februar 2024 | | | @chorbisch Die AfD-Partei als "Rattenfänger" zu bezeichnen, wie dies vor wenigen Tagen von politischer Seite aus geschah, ist wohl in Ordnung, nicht wahr?
Aber diese Aussage beinhaltet doch folgerichtig, dass deren Wähler als "Ratten" anzusehen sind.
Und das ist also auch in Ordnung ....?
Manche dürfen verbal entgleisen, andere aber nicht!
Auch hier wieder ohne sich geistig anstrengen zu müssen: Zweierlei Maß! | 2
| | | Labrador 14. Februar 2024 | | | Kann aus Miesbach denn was Gutes kommen ??? Vom Amtsgericht Miesbach: hat das Urteil mit dem Sitz des Gerichtes zu tun …. | 0
| | | Karlmaria 14. Februar 2024 | | | Nach dem Gesetz ist ziemlich viel erlaubt ohne dass es eine Beleidigung ist Da denke ich oft - vor allem so wie es oft im Netz zugeht - dass da Gottes Maßstäbe doch ganz anders sind. Wir sollen unsere Nächsten lieben wie uns selbst. Und den Maßstab den wir bei anderen anlegen wird Gott auch bei uns verwenden. Wie auch wir vergeben unsern Schuldigern. In Römer13 gibt es einen größeren Abschnitt über dieses Thema: seid untertan jeder Obrigkeit. Und eben nicht nur irgendwie gehorsam sondern in Römer 13 ist auch das enthalten: Den Nächsten lieben wie sich selbst! | 0
| | | lakota 14. Februar 2024 | | | @chorbisch Sorry, Sie sehen aber schon noch den Unterschied zwischen "üblen Beleidigungen" und Zitaten?
Wenn Habeck selber z.Bsp. schreibt:
"Vaterlandsliebe fand ich stets zum Kotzen“ und man das auf dem Plakat zitiert...wo ist da die Beleidigung? | 2
| | | Aventinus 13. Februar 2024 | | | Plakate im Garten zur Verächtlichmachung der Kirche ... ...werter Chorbisch, rufen nicht den Staatsanwalt auf den Plan, sondern würden beifallbeklatscht in den Sozialen Medien weitergereicht und massenweise Likes generieren.
Ähnliches würde bei Beleidigung gegenüber der einzigen Oppositionspartei passieren ... .
Wahrheiten auszusprechen oder zu plakatieren ist aber in dieser linksgrünen Gesinnungs"republik" aber bereits heute ein Straftatbestand geworden, die schlüpfrige, schiefe Ebene abwärts wurde also schon betreten ... | 2
| | | Chris2 13. Februar 2024 | | | @chorbisch Sie belieben zu scherzen? Täglich werden AfD-Politiker ohne jeden Beleg als "Nazis" beschimpft (und nie jemand dafür bzw. für diese Verharmlosung des Nationalsozialismus bestraft), sie werden am häufigsten körperlich angegriffen und sogar einen schweren Bombenanschlag mit über 1 kg Sprengstoff mitten in einer Stadt gab es bereits, für den die Attentäter übrigens nur Bewährungs"strafen" erhielten. | 2
| | | chorbisch 13. Februar 2024 | | | @ Herbstlicht Mal abgesehen davon, daß Politiker der AfD auch ganz gut austeilen können, steht es denen, wie auch Ihnen selbst frei, Strafanzeige zu stellen, wenn sie sich beleidigt fühlen.
Und welche Bedeutung es hat, daß die Plakate auf einem Privatgrundstück stehen, wüsste ich schon gerne.
Wenn ich in meinem Garten ein Plakat aufstellen würde, auf dem üble Beleidigungen der katholischen Kirche zu lesen und für Passanten erkennbar sind, würde mich die Tatsache, daß es auf meinem privaten Grund und Boden steht, nicht vor Strafverfolgung schützen. Und zwar mit Recht. | 0
| | | Herbstlicht 13. Februar 2024 | | |
Eine bestimmte Partei, ihre Mitglieder und Wähler, dürfen ungehindert heruntergemacht werden und dies selbst von Politikern anderer Parteien, ohne wesentliche Folgen befürchten zu müssen.
Grünen-Politiker jedoch mit nachweisbar originalen Aussprüchen zu zitieren und dies überdies im eigenen Garten, also auf Privatgelände, hat eine Geldstrafe von 6.000 Euro zur Folge.
Fazit: Zweierlei Maß!
Wem dies nicht auffällt ...! | 7
| | | Jothekieker 13. Februar 2024 | | | Eine perfekt PR-Aktion Ohne diesen Strafbefehl, der ausgehen wird wie das hornberger Schießen, hätte kaum jemand von den Plakaten Kenntnis genommen.
Besser konnte es nicht laufen. | 4
| | | jabberwocky 13. Februar 2024 | | | Und das im CSU regierten Bayern Wäre die CSU noch das, was sie unter FJ Strauß war, würde sie selbst diese Art Kritik äußern, zumal sie sachlich zutrifft. Hoffentlich wachen viele ihrer Wähler auf und merken, daß auch in der CSU nicht mehr das drin ist, was draufsteht. | 8
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