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Britischer Priester und Arzt warnt vor Öffnung der Kirche für Euthanasie29. August 2024 in Prolife, 10 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
In einem Dokument der Päpstlichen Akademie für das Leben wird der Entzug von Nahrung und Wasser bei ‚todgeweihten’ unter bestimmten Umständen gerechtfertigt.
Rom/Valletta (kath.net/jg)
Der britische Arzt und katholische Priester Dr. Patrick Pullicino hat vor einer Öffnung der katholischen Morallehre für die Euthanasie gewarnt. Dies berichtet der Catholic Herald.
In einer Predigt in der Jesuitenkirche in Valetta (Malta) sagte Pullicino, die Päpstliche Akademie für das Leben (PAL) habe Richtlinien veröffentlicht, unter denen Euthanasie unter bestimmten Umständen akzeptabel sein könnte. Euthanasie sei aber niemals akzeptabel, betonte Pullicino.
In einem Dokument mit dem Titel „Das kleine Lexikon über das Ende des Lebens“ vertritt die PAL die Ansicht, dass die künstliche Versorgung eines Patienten mit Nahrung und Flüssigkeit keine „einfachen Pflegemaßnahmen“ sondern Behandlungen sind, die von den Ärzten abgebrochen und vom Patienten abgelehnt werden können.
Die PAL betonte, dass diese Position nicht mit der Ansicht in Konflikt ist, die der Vatikan früher in einer Antwort an die Bischöfe der USA vertreten hat. Damals hatte der Vatikan die moralische Verpflichtung betont, einen Patienten mit Nahrung und Wasser zu versorgen, auch wenn dieser in einem vegetativen Zustand ist und er künstlich versorgt werden muss.
Papst Johannes Paul II. war in seiner Lehre über den Entzug von Nahrung und Wasser eindeutig. Vor einer Versammlung katholischer Mediziner in Rom sagte er 2004, dass die Versorgung mit Wasser und Nahrung immer eine Maßnahme ist, die zur Erhaltung des Lebens dient und keine medizinische Handlung. Das gelte auch, wenn die Nahrung künstlich verabreicht werden muss.
Tod durch Verhungern oder Dehydration ist das einzig mögliche Ergebnis, wenn Nahrung und Wasser entzogen werden. Wenn dies wissentlich und willentlich geschehe, handle es sich um Euthanasie durch Unterlassung. Diese Handlung sei eine „schwere Verletzung des göttlichen Gesetzes“, da es sich um die absichtliche und moralisch unakzeptable Tötung einer menschlichen Person handle.
Ein Mensch bleibe immer ein Mensch, auch wenn er schwer krank sei und in der Ausübung seiner höchsten Fähigkeiten eingeschränkt sei. Keine Kostenschätzung könne das Gut aufwiegen, das geschützt werde – das Leben eines Menschen, sagte Johannes Paul II.
Diese Position vertritt auch Dr. Pullicino. In seiner Predigt stellte er fest, dass es nie moralisch richtig sei, die Zufuhr von Nahrung und Wasser zu unterbrechen. Die Spitäler seien aber „Experten“ geworden, die Zufuhr von Nahrung und Wasser zu verlangsamen, insbesondere bei älteren Patienten. Am häufigsten geschehe dies, wenn ein kranker älterer Patient als „sterbend“ klassifiziert werde und Morphium und Beruhigungsmittel verabreicht bekomme.
Diese Praktiken würden von der WHO und der EU übernommen, um die Kosten der Versorgung der Älteren zu verringern, warnte er. Papst Pius XII. habe die Heilung und Rettung des Lebens als die vornehme Aufgabe der Ärzte bezeichnet. Die Ärzte müssten loyal zu den Grundprinzipien der Ethik und der christlichen Moral sein. Leider werde derzeit in der EU ein utilitaristischer Zugang zur Medizin gefördert.
Noch als Arzt machte Pullicino in Jahr 2012 eine Eingabe an das britische Oberhaus, in welcher er auf Missstände in der Betreuung und Behandlung älterer Patienten hinwies. Die Regierung veranlasste eine Überprüfung der entsprechenden Regelungen, die als „Liverpool Care Pathway“ (LCP) bekannt geworden waren. 2014 wurde der LCP aufgehoben.
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Lesermeinungen | silas 1. September 2024 | | | Es gibt Situationen, wo ein Sterbender nicht mehr essen und trinken kann Diesen dann mit ,künstlichen‘ Mitteln Flüssigkeit und Nahrung zuzuführen gleicht einer (Vergewaltigung) Verlängerung des Leiden, dass jedoch nicht menschlich ist! Es ist doch wiedersinnig, wenn sterbende Schmerzpatienten sidiert (schlafend gemacht) werden, damit sie nicht unter unzumutbaren Schmerzen leiden müssen, dann jedoch ,künstlich‘ am Leben gehalten werden durch künstliche Ernährung … Manche alte - sterbende Menschen verzichten ,natürlich‘ auf Nahrung und Flüssigkeit, diese zwanghaft zuzuführen verlängert den Sterbeprozess und kann nicht der Wille Gottes sein! (In früheren Jahrhunderten wäre diese Menschen viel früher verstorben…) Es ist nicht alles Euthanasie, was ,lebensverkürzend‘ sein kann… | 0
| | | ThomasR 29. August 2024 | | | Abtreibung ist eine Art Euthanasie und trotzdem schweigen die deutschen Bischöfe zur Förderung der Caritas Präsidentin und ZdK Mitglied (vorher Funktionärin der ZdK) die Kosten der Abtreibungen durch die Krankenkasse zu übernehmen | 0
| | | Schillerlocke 29. August 2024 | | | Es gibt umfassend gebildete, pflichtbewusste und humanistisch gesinnte Ärzte, überlassen wir es ihnen, die schwierigen Entscheidungen zu treffen, die zum Ende eines menschlichen Lebens gefordert sind. Selbstverständlich ist christlicher Beistand in dieser abschließenden Lebensphase überaus hilfreich für alle. In meinem persönlichen Umfeld gibt es keinen einzigen Arzt, der die Sterbebegleitung mit Blick auf die Krankenhauskasse durchführen würde. | 1
| | | Stefan Fleischer 29. August 2024 | | | KKK 2278 Eine Frage:
Wie ist KKK 2278 in diesem Zusammenhang konkret zu erstehen?
"Die Moral verlangt keine Therapie um jeden Preis. Außerordentliche oder zum erhofften Ergebnis in keinem Verhältnis stehende aufwendige und gefährliche medizinische Verfahren einzustellen, kann berechtigt sein. Man will dadurch den Tod nicht herbeiführen, sondern nimmt nur hin, ihn nicht verhindern zu können. Die Entscheidungen sind vom Patienten selbst zu treffen, falls er dazu fähig und imstande ist, andernfalls von den gesetzlich Bevollmächtigten, wobei stets der vernünftige Wille und die berechtigten Interessen des Patienten zu achten sind. | 1
| | | KatzeLisa 29. August 2024 | | |
Die Entscheidung zur künstlichen Ernährung muß beim Patienten selbst liegen.
In der Vorsorgevollmacht kann man festlegen, unter welchen Bedingungen wie zu verfahren ist.
Wenn keine künstliche Ernährung per Sonde gewünscht wird, muß das respektiert werden. Jeder Mensch entscheidet allein über seinen Körper, jeder medizinische oder technische Eingriff gegen seinen Willen, ist Körperverletzung.
Das wurde in der Corona-Plandemie in vielen Fällen mißachtet, so daß die Grundrechte entzogen und das Nürnberger Gesetz gebrochen wurden. | 2
| | | Richelius 29. August 2024 | | |
Es gibt beides. Es gibt Ärzte, die einen Patienten um jeden Preis am Leben erhalten wollen, auch wenn der Sterbeprozeß schon längst eingesetzt hat, und dann gibt es welche, denen es gar nicht schnell genug gehen kann.
Soweit wie möglich, soll man auf den Patienten hören. Ist dies nicht mehr möglich, ist auch die Frage, ob der Patient noch Nahrung aufnehmen kann (in seinen Stoffwechsel). | 1
| | | Jörgen 29. August 2024 | | | @Uwe Lay Klar, Papst Franziskus ordnet sich dem Kostenminimierungszwangs unter. Das muss wohl so sein, eine andere Motivation ist ausgeschlossen. | 1
| | | Fink 29. August 2024 | | | Andererseits: den natürlichen Sterbeprozess soll man nicht aufhalten ! Ich sehe da kein "göttliches Gesetz", wonach wir verpflichtet wären, den Sterbeprozess durch künstliche Ernährung hinauszuzögern !?
Es gibt keine christliche Verpflichtung für eine Maximalmedizin am Lebensende ! | 4
| | | doda 29. August 2024 | | | Gottlos? Ich erinnere mich gerade Pater Maximilian Kolbe im Hungerbunker der Nationalsozialisten.
Barbarisch. | 1
| | | Uwe Lay 29. August 2024 | | | Zu hohe Kosten! Reden wir Klartext: Die Versorgung irreversibel Erkrankter gilt als zu teuer und als zu pflegeintensiv. Da würde ein Euthanasieprogramm eine Abhilfe schaffen. Daß die Päpstliche Akademie für das Leben von Papst Franziskus umstrukturiert wurde, um den "Lebensschutz" zeitgemäß, also kosteneinsparend neu auszubuchstabieren, ist offensichtlich.
Uwe Lay Pro Theol Blogpot | 1
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