Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Eine 'Skulptur der Hässlichkeit' im Linzer Dom - Figur wurde am Montag der Kopf abgesägt!
  2. Kardinal Müller antwortet auf: „Lieber leere Kirchen als Messen im älteren Ritus?“
  3. Wer möchte, dass seine Mutter mit gespreizten Beinen öffentlich dargestellt wird?
  4. Vatikan exkommuniziert Ex-Nuntius Erzbischof Vigano!
  5. "Liebe Muttergottes, es tut mir unendlich leid, ..."
  6. Britischer Aufruf zur Erhaltung der Messe in der außerordentlichen Form – Prominente Unterzeichner
  7. Vatikan geht gegen sichtbare Tatoos und Piercings sowie uneheliches Zusammenleben vor
  8. Diözese Linz teilt mit: Umstrittene Marienfigur bleibt bis 16. Juli im Linzer Dom
  9. P. Goring CC/Kanada: „Alle sprechen über diese verstörende Skulptur in österreichischer Kathedrale“
  10. Bundestag beschließt: Bannmeile von 100 Metern um Beratungs- und Abtreibungseinrichtungen
  11. Vom verurteilten Mörder zum Heiligen: Alessandro Serenelli (1882-1970), Mörder der hl. Maria Goretti
  12. Linzer Bischofsvikar erklärt: 'Es wurden dafür keine Kirchenbeitragsgelder verwendet'
  13. Aufstand kroatischer Katholiken gegen die umstrittene Muttergottes-Statue in Linz!
  14. Berliner Gericht höhlt Gewissensfreiheit für Apotheker in „Pille danach“-Urteil aus
  15. "Alle Tiere sind gleich, aber manche sind gleicher"

Nach Freispruch: Lebensschützer klagt US-Justizministerium auf 4,3 Millionen Dollar

16. November 2023 in Prolife, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Mark Houck und seine Familie leiden immer noch unter den Folgen, welche die dramatische Verhaftung durch 20 bewaffnete FBI-Beamte und die darauf folgende Klage verursacht haben.


Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)
Der Lebensschützer Mark Houck klagt das US-Justizministerium wegen seiner Verhaftung durch das FBI im September 2022 und der seiner Ansicht nach politisch motivierten Strafverfolgung.

Houck war vorgeworfen worden, er habe den FACE-Act verletzt, ein Gesetz, welches den Zugang zu Kliniken sicherstellen soll. Der Lebensschützer hatte mit einer Frau außerhalb einer Abtreibungsklinik gesprochen, als ein Mitarbeiter der Abtreibungsklinik seinen Sohn verbal attackiert und diesem auch körperlich nahe gekommen war. Houck stieß den Mann weg, der daraufhin zu Fall kam. Dieser Vorfall geschah bereits im Oktober 2021. Bei einer Verurteilung hätten ihm bis zu elf Jahre Haft und eine Geldstrafe bis zu 350.000 US-Dollar gedroht. Houck wurde aber frei gesprochen. (Siehe Link)


Houck hat jetzt zwei Klagen auf insgesamt 4,3 Millionen US-Dollar Schadenersatz eingebracht. Er wirft dem US-Justizministerium vor, ihn böswillig verfolgt zu haben. Die Verhaftung von Mark Houck am 23. September 2022 durch 20 bewaffnete Beamte des FBI, die in das Haus der Familie Houck eingedrungen sind und den Lebensschützer vor den Augen seiner Frau und seiner sieben Kinder verhaftet haben, macht der Familie aber noch mehr zu schaffen. (Siehe Link)

Laut Klageschrift hat Houcks Frau drei Fehlgeburten erlitten, die sie auf den Stress zurückführt, unter dem sie seit dem Eindringen der FBI-Beamten in ihr Haus und der Klage gegen ihren Mann leidet. Einige Beamte hätten sogar ihre Waffen auf sie gerichtet, als sie langsam die Stiege herunterkam. Während der Verhaftung seien sie und ihre Kinder, die sich um sie geschart hätten, ständig im Schussbereich der Waffen gewesen.

Die Kinder hätten immer noch Schlafstörungen und Alpträume. Houcks Frau und fünf der sieben Kinder müssen Medikamente nehmen, um in der Nacht schlafen zu können, heißt es in der Klageschrift.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Chris2 17. November 2023 
 

Ein Skandal sondersgleichen

Mich würde interessieren, inwieweit die Beamten wussten, worum es überhaupt geht. Und warum hat man ihn nicht irgendwo im Freien verhaftet? Ich hoffe, seine Klage hat Erfolg.


1
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.