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US-Stadt will barbusige Frauen in öffentlichen Parks erlauben

21. Juli 2020 in Aktuelles, 4 Lesermeinungen
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Der als konservativ gefeierte Richter Neil Gorsuch argumentierte vor wenigen Wochen in einem anderen Fall wie die Befürworter von halbnackten Frauen in Minneapolis.


Minneapolis (kath.net)

Die Stadt Minneapolis im US-Bundesstaat Minnesota wird Frauen in Zukunft womöglich erlauben, sich barbusig in öffentlichen Parks aufzuhalten. Gegenwärtig ist es allen Parkbesuchern verboten, ihre Genitalien, ihren Schambereich oder ihren Po zu entblößen. Hinzu kommt, bezogen ausschließlich auf Frauen, das Verbot, die nackte Brust öffentlich zu zeigen. Ein Mitglied der zuständigen städtischen Behörde, Chris Meyer, sagte, das Gesetz müsse alle Menschen gleich behandeln. Entsprechend sollten sich nicht nur Männer ohne Oberbekleidung in der Öffentlichkeit aufhalten dürfen, so Meyer, sondern auch Frauen und sogenannten „Transgender-Personen“, also Männern, die meinen, eine Frau zu sein, und umgekehrt.

 

Derartige Begründungen, argumentierte Ryan T. Anderson, ein wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der renommierten konservativen Heritage Foundation, seien in dem Urteil des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten im Fall Bostock v. Clayton County grundgelegt. Mitte Juni hatte höchste Gericht des Landes entschieden, dass ein Gesetz aus dem Jahr 1964, so interpretiert werden müsse, dass der Begriff „Geschlecht“ immer auch „sexuelle Orientierung“ und „Gender-Identität“ umfasst.


 

Der von Präsident Donald Trump nominierte und als konservativer Jurist gefeierte Richter Neil Gorsuch schrieb in der Urteilsbegründung als Beispiel: „Oder nehmen wir einen Arbeitgeber, der eine Transgender-Person entlassen hat, die bei der Geburt als männlich identifiziert wurde, sich jetzt aber als weiblich identifiziert. Wenn der Arbeitgeber einen ansonsten identischen Arbeitnehmer, der bei der Geburt als weiblich identifiziert wurde, beibehält, bestraft der Arbeitgeber absichtlich eine Person, die bei der Geburt als männlich identifiziert wurde, für Eigenschaften oder Handlungen, die er bei einem bei der Geburt als weiblich identifizierten Arbeitnehmer toleriert.“

 

Anderson kommentierte: „Nach dem Gorsuch-Test hat eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts stattgefunden, wenn eine Änderung des Geschlechts des Klägers das Ergebnis verändern würde. Angenommen, eine Rettungsschwimmerin wird entlassen, weil sie ein Badehose, aber kein Oberteil trägt. Zweifellos hätte ‚eine Änderung des Geschlechts des Arbeitnehmers eine andere Wahl des Arbeitgebers zur Folge gehabt‘. Ihre Kündigung war jedoch keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, vorausgesetzt, ein männlicher Rettungsschwimmer, der Geschlechtsteile freilegte, wäre in ähnlicher Weise entlassen worden. Dass sich der männliche und der weibliche Körper unterscheiden – und daher unterschiedliche Badeanzüge erfordern, um eine Entblößung zu verhindern – stellt keine Diskriminierung dar, es sei denn, man nimmt eine vereinfachende Theorie an. Und natürlich hängt nichts davon ab, ob sich dieser Rettungsschwimmer gegenwärtig als Frau oder als Mann ‚identifiziert‘.“

 

In Minneapolis argumentieren die Befürworter der Zulassung von Frauen ohne Oberbekleidung ähnlich vereinfachend, indem sie sagen, das Gesetz dürfe keinen Unterschied zwischen Männern und Frauen machen. Für sie wäre es wie für Gorsuch diskriminierend, wenn der weibliche Körper anders behandelt wird als der männliche. Am Mittwoch wurde eine mögliche Gesetzesänderung erstmals von der zuständigen Behörde diskutiert. Im August soll dann eine öffentliche Anhörung folgen.

 

 


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