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| Fortpflanzungsmedizingesetz: Huainigg bekräftigt Einwände14. Dezember 2014 in Österreich, keine Lesermeinung ÖVP-Behindertensprecher in Wiener Kirchenzeitung: Werde dem Entwurf nicht zustimmen - PID und Eizellenspende "äußerst problematisch". Wien (kath.net/ KAP) Bei Verdacht auf eine Behinderung darf nach den Worten des selbst behinderten Parlamentariers bis zu Geburt abgetrieben werden; der Fötus werde dabei durch eine Kaliumchloridspritze im Mutterleib getötet. Eine "Rasterfahndung nach wertem und unwertem Leben" erkennt Huainigg auch in der PID. Hier liege ein "Selektionsverfahren" vor, ungeachtet der Tatsache, dass man "Lebensglück nicht im Mikroskop sehen" könne. Als "Türöffner zur Leihmutterschaft" diene das Fortpflanzungsmedizingesetz im Hinblick auf die dadurch erlaubte Eizellspende. Zwar solle in Österreich der Handel damit verboten werden, dies sei aber streng genommen auch in Spanien der Fall, wo Spenderinnen eine "Aufwandsentschädigung" von 1.000 Euro bekommen. "Das ist in meinen Augen keine 'Spende' mehr", so Huainigg. Das Gesetz leiste hier einer Ausbeutung von Frauen Vorschub. Unverständnis äußerte der ÖVP-Behindertensprecher im "Sonntag" auch über die in Österreich fehlende Abtreibungsstatistik und Motivforschung für Abbrüche. Auch die bereits unter Kanzler Bruno Kreisky versprochenen flankierenden Maßnahmen zur Fristenregelung seien bis heute nicht umgesetzt worden, kritisierte Huainigg den Koalitionspartner seiner Partei: "Es gibt in der SPÖ keinerlei Gesprächsbereitschaft dazu!" Copyright 2014 Katholische Presseagentur, Wien, Österreich (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuEthik
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