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Australischer Bundesstaat will ‚Konversionstherapien’ streng bestrafen

12. Februar 2021 in Chronik, 5 Lesermeinungen
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Verboten sind nicht nur psychotherapeutische Interventionen ‚zur Unterdrückung oder Änderung der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität’, sondern auch religiöse Praktiken.


Melbourne (kath.net/LifeSiteNews/jg)

Der australische Bundesstaat Victoria hat ein Gesetz beschlossen, das Konversionstherapien verbietet. Alle Versuche, die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität zu ändern oder zu unterdrücken, sollen strafbar werden. Das Gesetz muss noch von Gouverneurin Linda Dessau, der Vertreterin der britischen Krone, unterzeichnet werden und soll in den nächsten zwölf Monaten in Kraft treten. Wer gegen das Gesetz verstößt, muss mit Strafen bis zu 200.000 australische Dollar und bis zu zehn Jahren Haft rechnen.

Zu den im Gesetz definierten, verbotenen „schädlichen Praktiken“ zählen auch religiöse Praktiken wie Gebete, Befreiungspraktiken und Exorzismen. Jaclyn Symes, die Justizministerin von Victoria, besteht darauf, dass das Gesetz Gebete nicht verbiete.


Anderer Ansicht ist Monica Doumit, Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit der Erzdiözese Sydney und selbst Anwältin. Der Gesetzestext selbst sage etwas anderes. Neben psychologischen Interventionen seien auch religiöse Praktiken untersagt, welche die Änderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität der betroffenen Person ändern oder unterdrücken sollen, und zwar auch dann, wenn diese Person eingewilligt hat. Sexuelle Orientierung wird breit definiert als „emotionale, affektive und sexuelle Attraktion einer Person oder intime sexuelle Beziehungen mit Personen eines anderen Geschlechts, des gleichen Geschlechts oder mehr als eines Geschlechts“.

In einer Kolumne für die Zeitung The Catholic Weekly hat Doumit eine Reihe von Beispielen gebracht, die unter dem neuen Gesetz verboten sein könnten, wenn es bei den vagen Definitionen des Gesetzestextes bleibe. Die Eltern eines fünfjährigen Jungen, der darauf besteht, dass er ein Mädchen ist, könnten weder medizinische, noch psychologische oder geistliche Unterstützung erhalten. Alles andere als die Bestätigung, dass er wirklich ein Mädchen sei, wäre strafbar.

Christliche Jugendliche, die bis zur Ehe sexuell enthaltsam leben wollen, dürften sich nicht mehr treffen um sich gegenseitig zu unterstützen. Menschen mit homosexuellen Neigungen, die nach der Lehre der Katholischen Kirche leben wollen, dürften sich ebenfalls nicht mehr treffen. Die Theologie des Leibes von Papst Johannes Paul II. dürfte nicht mehr verkündet werden. Geht man streng nach Wortlaut des Gesetzes vor, dürfte ein Psychologe nicht einmal versuchen, einen Pädophilen von seiner Neigung abzubringen, kritisiert Doumit.

 


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