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Gegner der Homosexuellen-Ehe in Luxemburg gehen vor Gericht

30. September 2014 in Chronik, 7 Lesermeinungen
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Dass nur jene Unterstützer eines Begehrens gezählt werden, die sich auch auf einer entsprechenden Internetseite des Parlaments eintragen, sieht die Initiative «Schutz fir d'Kand» (Schutz für Kinder) als eine Benachteiligung von Personen ohne Internet


Luxemburg (kath.net/KNA) Gegner der gleichgeschlechtlichen Ehe in Luxemburg wollen gegen die Nichtanerkennung von Unterschriften einer Petition gerichtlich vorgehen. Hintergrund ist laut der Luxemburger Zeitung «Tageblatt» (Montag), dass nur diejenigen Unterstützer eines Begehrens gezählt werden, die sich auch auf einer entsprechenden Internetseite des Parlaments eintragen. Die betreffende Initiative «Schutz fir d'Kand» (Schutz für Kinder) sehe darin eine Benachteiligung von Personen ohne Internetzugang, hieß es.


«Schutz fir d'Kand» wendet sich gegen ein neues Gesetz, das gleichgeschlechtlichen Paaren die Eheschließung und die Adoption von Kindern erlaubt. Damit würden Grundrechte des Kindes verletzt, insbesondere das Recht, seine leiblichen Eltern zu kennen. Die neue Rechtslage könne «einem Markt der künstlichen Befruchtung und Verletzungen der Kinder- und Menschenrechte» Tür und Tor öffnen, so die Initiative. Der Gesetzentwurf war im Luxemburger Parlament im Juni mit 56 zu vier Stimmen angenommen worden.

(C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 j@cobus 30. September 2014 
 

Lackmustest der Demokratie

Anderseits wurden mehr als 25000 Unterschriften der Gruppe 'Fir de choix' (Für die Wahlfreiheit) gesammelt, den Religionsunterricht und Moralunterricht gegenüber dem geplanten einheitlichen Werteunterricht beizubehalten, zumeist auf Papier und elektronischem Wege (siehe http://www.firdechoix.lu/). Hier wird eine öffentliche Debatte gefordert. Die Prozedur des Parlaments sieht vor, der betreffende Minister (hier Bildungsminister) wird vom Parlament kontaktiert und zur Diskussion mit der Gruppe unter Ausschluss der Öffentlichkeit eingeladen, eine öffentliche Debatte ist nicht vorgesehen. Empfängt das Parlament diese Gruppe der Petenten, würde sie unglaubwürdig gegenüber den Petenten gegen die Homoehe sein. Eine Annahme der Petition in Luxemburg erfolgt, wenn mindestens 4500 Unterschriften eingesammelt sind.


1
 
 Ehrmann 30. September 2014 

56+4=60 sollten das alle Abstimmenden gewesen sein? Die Gesamtzahl der Petitionen?

Das ist wohl keine überwältigende Eahlbeteiligung, auch wenn Luxenburg ein kleines Land ist - da ist der Einspruch bezüglich des Ausschlusses all jener, die nicht über einen Computerzugang verfügen, wohl mehr als berechtigt!


3
 
 marienkind 30. September 2014 
 

Gibt es denn andere Petitionen in Deutschland?

Kinder zu kaufen ist kein Recht, genauso wenig wie Sklaven zu halten. Ein hilfloses Kind hat das Recht, die besten Bedingungen zu haben. Das heißt, beiden leiblichen Eltern aufzuwachsen, aus Liebe entstanden zu sein und nicht ( eine gekaufte befruchtete Eizelle in einem geleasten Bauch ausgebrütet) sich wie eine bestellte Wäre sich zu fühlen


4
 
 confrater-stefan 30. September 2014 
 

In Deutschland laufen Petitionen an den Bundestag auch online...könnte es in D genauso sein wie in LUX?


1
 
 Hans-Maria 30. September 2014 
 

Klarer Fall

Das ist ein klarer Fall für Benachteiligung. Ob die Richter es auch so sehen ? Auch dort hat die Gender-Herrschaft Einzug gehalten.


5
 
 dominique 30. September 2014 
 

56:4

Das ist heftig. Wir sind in einem der EU-Epizentren mit ihren großen ethischen Verwüstungen.


6
 
 Chris2 30. September 2014 
 

56:4

Da weiß man zumindest, was man als Luxemburger an seinem Parlament hat...


6
 

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