SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:
Top-15meist-diskutiert- Der alte und künftige römische Ritus
- Bischof von Speyer voll auf Zeitgeistkurs
- „Was, wenn Prof. Striet den Opfertod Christi leugnet und niemand zuhört?“
- Wenn der Erzbischof von München das Trump-Bashing vom Spiegel nachplappert
- Linke Abtreibungsagenda soll auf den letzten Ampelmetern umgesetzt werden
- Kardinal Eijk: „Wir müssen die katholische Sexualethik an die junge Generation weitergeben“
- Attacke auf die Schwarze Madonna im Kloster Einsiedeln
- Erlösung durch Jesu Kreuzestod: Nein Danke?
- Christbaum für Petersplatz: Proteste gegen Fällung uralter Tanne - "Anachronistisches Massaker"
- Neuer Prediger des Päpstlichen Hauses relativiert kirchliche Lehre zur Homosexualität
- Wird mich das Tattoo heiliger machen?
- Mit allen Mitteln gegen das Recht auf Leben
- 'Das einzige Argument, das uns bleibt, ist die Heiligkeit'
- Papst Franziskus hat neue Regeln für kommende Papst-Beerdigungen festgelegt
- Alle Macht den synodalen Räten?
|
Gegner der Homosexuellen-Ehe in Luxemburg gehen vor Gericht30. September 2014 in Chronik, 7 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Dass nur jene Unterstützer eines Begehrens gezählt werden, die sich auch auf einer entsprechenden Internetseite des Parlaments eintragen, sieht die Initiative «Schutz fir d'Kand» (Schutz für Kinder) als eine Benachteiligung von Personen ohne Internet
Luxemburg (kath.net/KNA) Gegner der gleichgeschlechtlichen Ehe in Luxemburg wollen gegen die Nichtanerkennung von Unterschriften einer Petition gerichtlich vorgehen. Hintergrund ist laut der Luxemburger Zeitung «Tageblatt» (Montag), dass nur diejenigen Unterstützer eines Begehrens gezählt werden, die sich auch auf einer entsprechenden Internetseite des Parlaments eintragen. Die betreffende Initiative «Schutz fir d'Kand» (Schutz für Kinder) sehe darin eine Benachteiligung von Personen ohne Internetzugang, hieß es.
«Schutz fir d'Kand» wendet sich gegen ein neues Gesetz, das gleichgeschlechtlichen Paaren die Eheschließung und die Adoption von Kindern erlaubt. Damit würden Grundrechte des Kindes verletzt, insbesondere das Recht, seine leiblichen Eltern zu kennen. Die neue Rechtslage könne «einem Markt der künstlichen Befruchtung und Verletzungen der Kinder- und Menschenrechte» Tür und Tor öffnen, so die Initiative. Der Gesetzentwurf war im Luxemburger Parlament im Juni mit 56 zu vier Stimmen angenommen worden. (C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!
Lesermeinungen | j@cobus 30. September 2014 | | | Lackmustest der Demokratie Anderseits wurden mehr als 25000 Unterschriften der Gruppe 'Fir de choix' (Für die Wahlfreiheit) gesammelt, den Religionsunterricht und Moralunterricht gegenüber dem geplanten einheitlichen Werteunterricht beizubehalten, zumeist auf Papier und elektronischem Wege (siehe http://www.firdechoix.lu/). Hier wird eine öffentliche Debatte gefordert. Die Prozedur des Parlaments sieht vor, der betreffende Minister (hier Bildungsminister) wird vom Parlament kontaktiert und zur Diskussion mit der Gruppe unter Ausschluss der Öffentlichkeit eingeladen, eine öffentliche Debatte ist nicht vorgesehen. Empfängt das Parlament diese Gruppe der Petenten, würde sie unglaubwürdig gegenüber den Petenten gegen die Homoehe sein. Eine Annahme der Petition in Luxemburg erfolgt, wenn mindestens 4500 Unterschriften eingesammelt sind. | 1
| | | Ehrmann 30. September 2014 | | | 56+4=60 sollten das alle Abstimmenden gewesen sein? Die Gesamtzahl der Petitionen? Das ist wohl keine überwältigende Eahlbeteiligung, auch wenn Luxenburg ein kleines Land ist - da ist der Einspruch bezüglich des Ausschlusses all jener, die nicht über einen Computerzugang verfügen, wohl mehr als berechtigt! | 3
| | | 30. September 2014 | | | Gibt es denn andere Petitionen in Deutschland? Kinder zu kaufen ist kein Recht, genauso wenig wie Sklaven zu halten. Ein hilfloses Kind hat das Recht, die besten Bedingungen zu haben. Das heißt, beiden leiblichen Eltern aufzuwachsen, aus Liebe entstanden zu sein und nicht ( eine gekaufte befruchtete Eizelle in einem geleasten Bauch ausgebrütet) sich wie eine bestellte Wäre sich zu fühlen | 4
| | | confrater-stefan 30. September 2014 | | |
In Deutschland laufen Petitionen an den Bundestag auch online...könnte es in D genauso sein wie in LUX? | 1
| | | Hans-Maria 30. September 2014 | | | Klarer Fall Das ist ein klarer Fall für Benachteiligung. Ob die Richter es auch so sehen ? Auch dort hat die Gender-Herrschaft Einzug gehalten. | 5
| | | dominique 30. September 2014 | | | 56:4 Das ist heftig. Wir sind in einem der EU-Epizentren mit ihren großen ethischen Verwüstungen. | 6
| | | Chris2 30. September 2014 | | | 56:4 Da weiß man zumindest, was man als Luxemburger an seinem Parlament hat... | 6
| |
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. |
Mehr zuLuxemburg- ‚Barbarisch’ – Kardinal Hollerich lehnt Abtreibung ab
- Neo-Kardinal Hollerich relativiert die Zölibatsverpflichtung
- Früherer Luxemburger Generalvikar will kein Priester mehr sein
- Luxemburg trennt Religionsgemeinschaften vom Staat
- Geldkürzungen für Priester?
- Luxemburg: Christdemokraten wollen Religionsunterricht abschaffen
- Neuer Erzbischof für Luxemburg
- Jean-Claude Hollerich wird neuer Erzbischof von Luxemburg
- Vatikan: Ehrung für Großherzog von Luxemburg
- 'Ihre Entscheidung ist ein Beispiel für Mut und Loyalität zum Glauben'
|
Top-15meist-gelesen- Heiliges Jahr - Große ROMREISE zu OSTERN 2025 - 9 Tage - Mit Assisi, Loretto, Manoppello und Padua
- JETZT ANMELDEN - Große Baltikum-Reise mit kath.net - Spätsommer 2025
- Wenn der Erzbischof von München das Trump-Bashing vom Spiegel nachplappert
- Der alte und künftige römische Ritus
- Attacke auf die Schwarze Madonna im Kloster Einsiedeln
- „Das Wunder der Welle“
- Linke Abtreibungsagenda soll auf den letzten Ampelmetern umgesetzt werden
- 'Das einzige Argument, das uns bleibt, ist die Heiligkeit'
- Bischof von Speyer voll auf Zeitgeistkurs
- Erlösung durch Jesu Kreuzestod: Nein Danke?
- Kardinal Eijk: „Wir müssen die katholische Sexualethik an die junge Generation weitergeben“
- Covid-Impfung verweigert – Katholikin erhält 12,7 Millionen Dollar nach ungerechtfertigter Kündigung
- Wird mich das Tattoo heiliger machen?
- „Was, wenn Prof. Striet den Opfertod Christi leugnet und niemand zuhört?“
- Neuer Prediger des Päpstlichen Hauses relativiert kirchliche Lehre zur Homosexualität
|