Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Merkel verteidigt ihre fatale Flüchtlingspolitik von 2015
  2. Tote und über 200 Verletzte bei Anschlag auf Weihnachtsmarkt in Magdeburg
  3. Truthahn, Zahnschmerzen und die Schwiegermutter
  4. Moschee unter Salafismus-Verdacht zitiert Koranstelle mit Aufforderung zur Tötung Ungläubiger
  5. Alexander Kissler: "Ich finde mittlerweile, @Pontifex schadet seiner Kirche"
  6. SPD definiert Familie ohne ‚Vater‘, ‚Mutter‘ und ‚Kinder‘
  7. Österreichischer Verfassungsgerichtshof (VfGH) kippt Kärntner Veranstaltungsverbot am Karfreitag
  8. Kardinal Schönborn: Zeit der traditionellen europäischen Kardinalssitze vorbei
  9. Wie tief kann eine evangelische Kirche noch sinken? - Weihnachtsmarkt mit Hamas-Symbolen!
  10. Zerstörte Linzer "Marienstatue" - Zwei Verdächtige entlastet
  11. "Der Synodale Weg nimmt sich selbst nicht mehr ernst"
  12. Papst beim Rückflug von Korsika: „Haben Sie gesehen, wie viele Kinder da waren?“
  13. Nach Beschädigung der Schwarzen Madonna/Einsiedeln: Strafverfahren wurde eröffnet
  14. Geschenk zum 88er: Autobiografie des Papstes soll verfilmt werden
  15. Enthauptet! - Papst Franziskus erklärt 16 französische Ordensfrauen zu Heiligen

CDL fordert dringend ein "legislatives Schutzkonzept" bei Sterbehilfe

18. Juni 2020 in Prolife, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Ausgerechnet die Sterbehilfe-Organisation des ehemaligen Hamburger Justizsenators Roger Kusch, der vor Jahren in die Schlagzeilen geriet, half jetzt zum ersten Mal in Deutschland einem 90jährigen beim Suizid.


Berlin (kath.net/CDL)  Der "Verein Sterbehilfe" des ehemaligen Hamburger Justizsenators Roger Kusch hat in einer Pressemeldung mitgeteilt, erstmals in einem Pflegeheim in Norddeutschland einem Heimbewohner beim Suizid assistiert zu haben. Nun fordert der Verein die Betreibergesellschaften von Senioren- und Pflegeheimen in Deutschland auf, das "Grundrecht auf Suizid" und die Gelegenheit zur Beihilfe in den Hausordnungen ihrer Einrichtungen festzuschreiben.

 

Für die Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) nimmt hierzu deren Pressesprecherin, Susanne Wenzel, Stellung:

 

"Leider war zu erwarten, dass nicht lange nach dem bedauerlichen Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Februar 2020 einer der professionellen Sterbehilfevereine seine "Dienstleistung" auch in einem Pflegeheim anbieten würde.


 

Ausgerechnet die Sterbehilfe-Organisation des ehemaligen Hamburger Justizsenators Roger Kusch, der vor Jahren in die Schlagzeilen geriet, als er mit einem sogenannten "Selbsttötungsmaschine" durch Hamburgs Altenheime zog, half jetzt zum ersten Mal in Deutschland einem 90jährigen, in einem Altenheim lebenden Mann, beim Suizid.

 

Dass der Verein nun fordert, die Betreiber von Pflege- und Seniorenwohnheimen sollten in ihren Häusern die Gelegenheit zur Beihilfe betonen, in dem sie dies ausdrücklich in ihren Hausordnungen erwähnen, hat doch ein Geschmäckle. Soll damit etwa schon ein künftiges Geschäftsfeld vorbereitet werden?

 

Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil an mehreren Stellen festgestellt, dass das Recht auf Suizid auch die Freiheit einschließt, bei Dritten Hilfe zu suchen, gleichwohl leite sich aber kein Anspruch gegenüber Dritten zur Suizidbeihilfe ab. In dem letzten Satz der Urteilsbegründung schreibt das Gericht ausdrücklich fest: "All dies lässt unberührt, dass es eine Verpflichtung zur Suizidbeihilfe nicht geben darf."

 

Das Gericht billigt dem Staat hingegen zu, dass er einer Entwicklung entgegensteuern darf, "welche die Entstehung sozialer Pression befördert, sich unter bestimmten Bedingungen, etwa aus Nützlichkeitserwägungen, das Leben zu nehmen". Diese Feststellung ist vor allem vor dem Hintergrund des steigenden Kostendrucks und von Versorgungslücken - Stichwort: Pflegenotstand - in unserem Gesundheits- und Pflegesystem von Bedeutung.

 

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bereitet auf der Grundlage des Urteils derzeit eine gesetzliche Neuregelung der Suizidbeihilfe vor, die er laut Pressemeldungen als "legislatives Schutzkonzept" versteht. Hierzu gehört aus Sicht der CDL zwingend auch die Festschreibung des Gewissensvorbehaltes nicht nur für Ärzte, medizinisches Personal und Apotheker, sondern auch für Betreibergesellschaften von Gesundheitseinrichtungen, wie Pflege- und Seniorenheimen.

 

Corona hat gezeigt, wie wichtig es den Mitarbeitern der Pflegeeinrichtungen ist, ihren Bewohnern den größtmöglichen Schutz zukommen zu lassen. Das schafft das nötige Vertrauen, sodass ein alter Mensch beruhigt den Rest seines Lebens in einer Pflegeeinrichtung verbringen kann."

Foto: Symbolbild (c) Pixabay


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Sterbehilfe

  1. Kanada: Erzbistum Montreal klagt gegen Bundesstaat Québec wegen Einschränkung der Gewissensfreiheit
  2. Evangelischer Landesbischof Ralf Meister behauptet: "Der Mensch hat ein Recht auf Selbsttötung"
  3. Logische Konsequenzen der Freigabe der Abtreibung
  4. Vatikan bestätigt: Kliniken des belgischen Ordens sind nicht mehr katholisch!
  5. Österreichische Bischofskonferenz: Für umfassenden Lebensschutz!
  6. Aktive Sterbehilfe? – Keine Antwort ist auch eine Antwort!
  7. Vatikan erkennt belgischen Ordens-Kliniken katholische Identität ab
  8. Kritik an Sterbehilfe an Demenzkranken in Niederlanden hält an
  9. Kritik an Sterbehilfe an Demenzkranken in Niederlanden hält an
  10. Die Logik der Suizidbeihilfe







Top-15

meist-gelesen

  1. Große Baltikum-Reise mit kath.net - Spätsommer 2025 - JETZT ANMELDEN und PLATZ SICHERN!
  2. DRINGEND - Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE für das Heilige Jahr 2025
  3. Alexander Kissler: "Ich finde mittlerweile, @Pontifex schadet seiner Kirche"
  4. Tote und über 200 Verletzte bei Anschlag auf Weihnachtsmarkt in Magdeburg
  5. "Der Synodale Weg nimmt sich selbst nicht mehr ernst"
  6. O Sapientia, quae ex ore Altissimi prodiisti
  7. Paris: Die Dornenkrone ist zurück in Notre-Dame
  8. Moschee unter Salafismus-Verdacht zitiert Koranstelle mit Aufforderung zur Tötung Ungläubiger
  9. O Adonai, et Dux domus Israel
  10. Kardinal Schönborn: Zeit der traditionellen europäischen Kardinalssitze vorbei
  11. Merkel verteidigt ihre fatale Flüchtlingspolitik von 2015
  12. Weihnachtswunder‘: US-Pilger aus syrischem Gefängnis befreit
  13. Katholisches Bistum übernimmt 2025 „St. Johannes“ als vierte katholische Kirche in Stockholm
  14. O radix Jesse
  15. O clavis David

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz