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Kretschmann: Gottesdienste unter Vorsichtsmaßnahmen wieder öffnen

30. April 2020 in Deutschland, 10 Lesermeinungen
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Baden-Württembergischer Ministerpräsident: vorsichtige Lockerung von #Corona-Maßnahmen vor dem Hintergrund des Grundrechts auf Religionsfreiheit - UPDATE: Videobotschaft des Rottenburger Bischofs Gebhard Fürst


Stuttgart (kath.net/pl) Ab dem 4. Mai 2020 können im süddeutschen Bundesland Baden-Württemberg unter Maßgaben des Infektionsschutzes Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen wieder stattfinden. Das gibt die Landesregierung in einer Presseaussendung bekannt. Dabei ist keine Obergrenze von Gottesdienstteilnehmern vorgesehen, sofern Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet ist. Das Tragen von Masken wird nur „empfohlen“. An Gottesdiensten und Gebetsveranstaltungen im Freien können bis zu 100 Gläubige teilnehmen unter Beachtung des Mindestabstands. Auch Bestattungen nähern sich wieder normaleren Teilnehmerzahlen, so gilt ab dem 4.5. „die Obergrenze von 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern unter Beachtung des Mindestabstands“. Die Erlaubnis betrifft katholischerseits das Erzbistum Freiburg und die Diözese Rottenburg-Stuttgart.


Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Die Grünen) betonte eigens: „Vor dem Hintergrund des Grundrechts auf Religionsfreiheit ist es wichtig, dass Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen unter Maßgabe der Hygienevorgaben wieder geöffnet werden.“ Zuvor hatte die Landesregierung #mit Vertreterinnen und Vertretern der Katholischen und Evangelischen Kirchen, der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland, der Israelitischen Religionsgemeinschaften und der muslimischen Verbände in Baden-Württemberg“ gesprochen.

Die Evangelische Landeskirche in Württemberg hat darauf basierende bereits detaillierte Anweisungen herausgegeen. So sollen derzeit keine Gesangsbücher benutzt und kein Abendmahl gefeiert werden. Auf gemeinsames Singen soll verzichtet werden. Auch Ordinationsgottesdienste und Trauungen werden nicht gehalten, sondern sollen verschoben werden.

UPDATE: Diözese Rottenburg-Stuttgart: Videobotschaft Bischof Gebhard Fürst zur Feier von Gottesdiensten bei vorsichtiger Lockerungen der #Corona-Bestimmungen



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Lesermeinungen

 Paddel 2. Mai 2020 

@Lämmchen

Unsere Pfarrgemeinde braucht mehrere Desinfektionsständer und in der Tat, die Bestellung läuft schon seit Anfang März und wir haben sie immer noch nicht. Mittel haben wir ausreichend. Es ist auch nicht so, dass das die einzige Herausforderung ist. Allein schon die Wiedereröffnung der Bücherei war ein gigantischer Aufwand. Was sonst noch alles an Änderungen und Seelsorge passiert ist dazwischen, da gab es nicht viel freie Zeit und unsere ehrenamtliche Helfer haben auch nicht unendlich Zeit. Welche Vorschriften und wie und was, das erfahren wir vom Bischof erst am Montag.
Ehrlich, im Hintergrund laufen Dinge, die sieht man von außen nicht und an die denkt man in der Regel auch nicht. Definitiv liegt es zumindest in unserer SE nicht daran, dass kein Interesse an einer baldigen Öffnung der Godis besteht. Im Gegenteil! Es braucht aber tatsächlich Vorbereitungszeit!
Auf der Liebfrauenhöhe wohnen die Schwestern in einem Haus. Tag und Nacht, die haben schneller was entschieden.


2
 
 Lämmchen 1. Mai 2020 
 

@Paddel

es ist ja nicht so, dass man nicht schon Wochen Zeit gehabt hätte, sich darauf vorzubereiten, dass der Tag irgendwann mal kommt, darauf sollte man auch seitens der Hauptberuflichen gehofft haben.... Betriebe mussten sofort, wenn sie weiterarbeiten wollten, für die Hygienemaßnahmen sorgen und sie haben es getan. Ist ja nicht so, dass die Diözese nicht eine Heerschar von Mitarbeitern hätte, die sich da hätte einbringen können. Auf der Liebfrauenhöhe haben die Marienschwestern offensichtlich ihren Hausmeister einen Desinfektionsständer bauen lassen, auch das geht. Die Mittel dazu sind mittlerweile wieder gut erhältlich, Desinfektionsmittel stellt mittlerweile so gut wie jede Firma in der Reinigungsbranche her, selbst Firmen, die eigentlich Chemikalien für Druckereien vertreiben.
Wo eine Wille ist... es macht ja fast den Eindruck, als hätte man gewartet, sich Gedanken zu machen, bis Herr Kretschmann den Startschuss gab.


2
 
 SCV 1. Mai 2020 
 

Gute Massnahme!

Die Wiederöffnung der Gottesdienste unter Beachtung des Infektionsschutzes ist zu begrüssen! Hoffentlich folgen bald alle Bistümer in Deutschland.

Was die Wiederöffnung der Gottesdienste mit dem Ramadan zu tun hat, wie hier in einem Post aufgeführt, verstehe ich nicht. Der Ramadan läuft schon seit dem 23.04., die mögliche Öffnung der Gottesdienst erfolgt zum 04.05. Ein Blick in der Kalender genügt um die Aussage „rechtzeitig zum Ramadan“ zu widerlegen.


2
 
 Paddel 1. Mai 2020 

@ Lämmchen

Verstehe Ihren Frust, trotzdem, es ist eine große Verunsicherung da. In der Tat ist es gar nicht so einfach für Kirchengemeinden auf die Vorschriftsänderungen so schnell zu reagieren. Desinfektionsständer, die wochenlang nicht geliefert werden ist nur eines von vielen anderen Organsiationshürden, die die Frist für 09. Mai rechtfertigen. In der Tat, es braucht tatsächlich Vorbereitungszeit. Es gibt Gemeindemitglieder, die haben extrem Angst. Deswegen finde ich die 2 m Abstandsregel nicht verkehrt.
Bei allem, denke ich auch, auch ein Bischof ist nicht durch die Weihe gleich ein Heiliger. Er ist auf dem Weg und manchmal auch auf einem Irrweg. In der Tat. Zum Glück gibts ein VATER im Himmel, der am Steuer sitzt.
Dass Bischof Fürst den WoGos so viel Symphatie entgegenbringt stößt bei mir sauer auf...


3
 
 Lämmchen 30. April 2020 
 

wie vermutet...

DRS geht wieder einmal über die staatlichen Forderungen hinaus....
Mindestabstand von 1,5 m reicht nicht, es müssen 2 sein, vorherige Anmeldung, dass man am Gottesdienst teilnehmen möchte, zwei Kontrolleure am Eingang, und Beginn ab 9. Mai nicht ab 4. Mai


7
 
 MarinaH 30. April 2020 
 

@Herbstlicht @ Lämmchen

ja, mal abwarten was die kath. Bischöfe daraus machen, wenn auch die Evangelische Landeskirche kein Abendmahl feiert.
Wobei die Eucharistiefeier bei uns einen gänzlich anderen Stellenwert hat.


7
 
 Lämmchen 30. April 2020 
 

@Herbstlicht

abwarten - das sind die Rahmenbedingungen des Landes Baden-Württemberg (rechtzeitig zum Ramadan). Was Bischof Fürst dann noch draus macht, ist wieder was anderes. Er hat ja auch die hl. Beichte in seiner Diözese ausgesetzt, was nach den staatlichen Vorgaben so nicht notwendig gewesen wäre. Von der kirchenrechtlichen Fragwürdigkeit, ob ein Bischof das in einer Generalentscheidung für alle Priester eines Bistums einfach machen kann, ohne dass ein nach CIC notwendiges Individualverschulden des betreffenden Priester vorliegt, mal ganz abgesehen.


5
 
 Gipsy 30. April 2020 

Die Leitung der Kirche

hat jetzt der Staat. Er bestimmt, was im Gottesdienst sein darf und was nicht. Man hat ihm den kleinen Finger gereicht und nun nimmt er den ganzen Arm. Papst und Bischöfe haben nichts mehr zu melden und der Papst? Auch nicht!

Kann man das noch als die Hl. katholische und apostolische Kirche sehen? Derzeit ist davon so ziemlich gar nichts zu sehen.


9
 
 Herbstlicht 30. April 2020 
 

wie können solche unterschiedlichen Entscheidungen begründet werden?

Inwieweit der zurzeit ablaufende Ramadan zu dieser Entscheidung des Ministerpräsidenten Kretschmann beigetragen hat ...?
Dennoch, sie ist erst einmal positiv.
Wie nun andererseits Bischof Jung für die Diözese Würzburg seine negative Entscheidung noch begründen kann, bleibt spannend.


6
 
 Robensl 30. April 2020 
 

Erfreulich - und was sagen Burger und Fürst dazu?

Hoffentlich krätschen Burger und Fürst Krätschmann nicht dazwischen. Weiter hör ich allenfalls noch Bestattungen, was ist aber mit Taufen???

Interessant bei der Gelegenheit noch aus der Begründung des Gerichtsurteils zu Ramadan: "Beim gemeinsamen Beten und Singen sei mit einem hohen Virenausstoß zu rechnen." Ist Corona-Panik die Übertragung des CO2-Ausstoßes auf den zwischenmenschlichen Bereich, lässt also die Hl. Greta grüßen?


6
 

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