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Ärzteverbände: Schweigepflicht steht zu Recht unter Schutz

31. März 2015 in Aktuelles, 5 Lesermeinungen
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Trotz des Flugzeugunglücks: Mediziner warnen davor, an der ärztlichen Schweigepflicht zu rütteln. Der Hartmannbund regt an, Krankschreibungen ohne Diagnosedetails bei bestimmten Berufen direkt an den Arbeitgeber zu übermitteln.


Berlin (kath.net/KNA) Ärzteverbände mahnen zur Vorsicht angesichts einer geforderten Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht nach dem Flugzeugabsturz. «Die bislang bekannt gewordenen Hintergründe des schrecklichen Flugzeugabsturzes vom vergangenen Dienstag dürfen nicht zu vorschnellen politischen und rechtlichen Entscheidungen verleiten», sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, am Montag in Berlin. Die ärztliche Schweigepflicht und das verfassungsrechtlich geschützte Patientengeheimnis seien «ein hohes Gut» und Menschenrecht, betonte Montgomery.

Die Ärzteorganisation Hartmannbund bekräftigte, dass die ärztliche Schweigepflicht zu Recht unter besonderem Schutz stehe. «Sie darf auch zukünftig grundsätzlich nicht in Frage gestellt werden», forderte der Vorsitzende Klaus Reinhardt. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass Patienten sich ihrem Arzt nicht mehr öffneten oder ihn erst gar nicht aufsuchten. Auch der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn warnte in der «Rheinischen Post» (Dienstag) vor Änderungen bei der ärztlichen Schweigepflicht «aus spekulativen Annahmen heraus».


Der Vorsitzende des Hartmannbundes Reinhardt schlug indes eine neue Vorgehensweise bei Krankschreibungen vor. Er könne sich vorstellen, bei Berufen «mit hohem, theoretischem Gefährdungspotenzial» - etwa Pilot - eine Krankschreibung ohne Diagnosedetails vom Arzt umgehend elektronisch an den Arbeitgeber weiterleiten zu lassen.

Ärzte müssen nach dem Berufsrecht der Ärztekammern der Länder über Informationen zu ihrem Patienten schweigen, auch über dessen Tod hinaus. Diese Regel umfasst auch schriftliche Mitteilungen des Patienten, Aufzeichnungen, Röntgenaufnahmen und sonstige Untersuchungsbefunde, wie die Bundesärztekammer erklärte. Ärzten drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen, wenn sie ihre Schweigepflicht brechen.

Laut Berufsrecht dürfen Ärzte jedoch Auskunft geben, wenn sie von der Schweigepflicht entbunden wurden oder falls es darum geht, ein höheres Rechtsgut zu schützen. Dazu zähle die Gefahr für Leib und Leben Dritter, so die Erklärung der Ärztekammer. Diese Entscheidung könne jedoch nur bei «ganz konkreten Anhaltspunkten» nach gründlicher Prüfung und im Einzelfalls getroffen werden. Primär müsse der Arzt versuchen, den Patienten von der Gefährdung anderer abzubringen. Reinhardt betonte, dass es extrem schwierig sei, eine objektive Einschätzung über eine fremdgefährdende oder suizidale Situation eines Patienten zu treffen.

Am vergangenen Dienstag war die Linienmaschine der Lufthansa-Tochter Germanwings auf ihrem Flug von Barcelona nach Düsseldorf in Südfrankreich abgestürzt. Dabei kamen alle 144 Passagiere sowie die sechs Besatzungsmitglieder ums Leben. Laut den bisherigen Ergebnissen der Ermittler soll der Copilot das Flugzeug absichtlich zum Absturz gebracht haben. Ersten Erkenntnissen zufolge war der 27-Jährige am Unglückstag krankgeschrieben und hatte dies vor seinem Arbeitgeber verheimlicht. Medienberichten zufolge soll der Copilot an einer psychischen Erkrankung gelitten haben.

(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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