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| ![]() 'Kultur des Todes' - Macron möchte Recht auf Tötung Ungeborener als EU-Grundrecht!19. Jänner 2022 in Prolife, 21 Lesermeinungen Die Forderung des französischen Präsidenten dürfte offensichtlich eine Reaktion auf die gestrige Wahl der neuen EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola sein, die als pro-life gilt - Protest aus Deutschland bis jetzt nur von der AFD Paris (kath.net) Der französische Präsident Macron hat heute im Europaparlament vorgeschlagen, das Recht auf Tötung ungeborener Kinder als EU-Grundrecht zu definieren. Macron's Vorstoß dürfte ganz offensichtlich eine Reaktion auf die gestrige Wahl der neuen EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola sein, die sich klar für den Schutz des Rechts auf Leben auch für ungeborene Kinder ausspricht. Aus Deutschland gab es Kritik an dieser Forderung bis jetzt nur von der AFD. Beatrix von Storch, die stellvertrende Bundessprecherin der AfD, erklärt zur Rede des französischen Präsidenten vor dem EU-Parlament wörtlich: "Macron will nach der Schulden-Union jetzt auch die Abtreibungs-Union. Die Aufgabe des Schutzes ungeborenen Lebens verstößt gegen deutsches Strafrecht und ist unvereinbar mit unserem Grundgesetz. Macrons Vorstoß, das Recht auf Abtreibung in die EU-Grundrechtecharta aufzunehmen, bedeutet das Ende Europas als Wertegemeinschaft."
VIDEO: Roger Köppel übt scharfe Kritik am deutschen Justizminister und seinen Umgang mit der Tötung ungeborener Kinder: "All diese Sonntagsreden. Wir müssen die Schwächsten schützen. Was ist mit der Risikogruppe des ungeborene Lebens? Die sind doch auch die Schwächsten! Da höre ich nichts von Solidarität! Abtreibung für Werbung ist nicht richtig!" https://rumble.com/vsv9sk-eine-gesellschaft-die-fr-alles-offen-ist-die-ist-nicht-ganz-dicht.html Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuFrankreich
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