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| ![]() Für die Lehre der Kirche12. März 2023 in Schweiz, 4 Lesermeinungen Churer Priesterkreis schlägt Formulierung für einen Vorbehalt zum Verhaltenskodex vor. Pressemitteilung des Churer Priesterkreises. Chur (kath.net/ pm) Der Churer Priesterkreis unterstützt das Anliegen der Missbrauchsprävention mit Entschiedenheit. Der VK geht aber weiter. Daher hat der Churer Priesterkreis in seiner ausführlichen Stellungnahme vom 28. April 2022 detailliert inhaltlich festgehalten, welche Punkte im VK der kirchlichen Lehre widersprechen und warum. Vorschläge, eine Kommission zur Überarbeitung des VK einzusetzen oder den VK zum Diskussionspapier zu erklären, bis die Differenzen bereinigt sind, lehnte der Bischof von Chur stets ab. Wir konnten keine inhaltliche Klarheit schaffen. Trotz mehrerer Gespräche und Bitten kamen immer nur formelle und unverbindliche Antworten. Inzwischen hat der Kantonalkirchenvorstand der Kantonalkirche Schwyz zusammen mit dem Generalvikariat Urschweiz ein Merkblatt ausgearbeitet und den Kirchgemeinden zugesandt, in dem erklärt wird: «Wenn Mitarbeitende sich dem Grundanliegen des Verhaltenskodex verweigern, können als letzter Schritt arbeitsrechtliche Konsequenzen in Betracht gezogen werden.» Der Churer Priesterkreis betrachtet die Missbrauchsprävention als Grundanliegen. Dazu gehört aber nicht die Implementierung von LGBTQ-Anliegen, die dem Lehramt der Katholischen Kirche widersprechen. Die vorliegende Fassung des VK bringt viele Priester, Diakone, Katechetinnen und Katecheten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst in einen Gewissenskonflikt. Da es bereits Personen gibt, die zur Unterschrift aufgefordert wurden, kann der Churer Priesterkreis nicht länger zuwarten. Er schlägt allen Priestern und Diakonen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bistum eine Klausel vor, die sie bei der Unterschrift unter den VK anbringen können, wenn sie sich gezwungen sehen, diesen zu unterzeichnen: «Eingedenk meiner Verpflichtung, auch in meinem Verhalten immer die Gemeinschaft mit der Kirche zu wahren (CIC, c. 209 § 1), und gestützt auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit (Bundesverfassung, Art. 15), halte ich fest: Meine Unterzeichnung des Verhaltenskodex (VK) erfolgt unter dem Vorbehalt seiner Übereinstimmung mit den Aussagen des ihm übergeordneten Lehramtes der katholischen Kirche, wie es insbesondere im Katechismus der Katholischen Kirche und den Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls Niederschlag gefunden hat, sowie der einschlägigen Bestimmungen des Kirchenrechts. Die Aussagen des Lehramts gelten für mich als massgebliches Kriterium für die rechte Auslegung unklarer, missverständlicher und mehrdeutiger Inhalte sowie Begriffe des VK. Die Aussagen des Lehramts haben in den Fällen, in denen zwischen diesem und dem VK ein Widerspruch besteht, Vorrang in meinem pastoralen Handeln.»
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