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- Ermittlungsverfahren gegen Kardinal Woelki eingestellt
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Ermittlungsverfahren gegen Kardinal Woelki eingestelltvor 10 Stunden in Deutschland, 7 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Kardinal Woelki ist unschuldig und hat nicht gelogen. Er hat keine Aussagedelikte, insbesondere keinen Meineid begangen.
Köln (kath.net/pek/red) Das Ermittlungsverfahren gegen Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki wegen möglicher Falschaussagen wird eingestellt. Das hat jetzt die Staatsanwaltschaft Köln entschieden. Kardinal Woelki ist unschuldig und hat nicht gelogen. Er hat keine Aussagedelikte, insbesondere keinen Meineid begangen.
"Ich bin froh und dankbar, dass wir hier jetzt zu einem Schlusspunkt gekommen sind. Jetzt können wir uns mit ganzer Kraft den herausfordernden Zukunftsaufgaben widmen. Gemeinsam mit den vielen Engagierten im gesamten Erzbistum möchte ich neue Erfahrungsorte des Glaubens schaffen und wieder mehr Menschen für Christus und das Evangelium gewinnen", betont Kardinal Woelki. 
Die Staatsanwaltschaft untersuchte im Verlauf des Verfahrens auch, ob Kardinal Woelki vor Gericht unabsichtlich falsche Aussagen machte. Dabei kommt sie zu dem Schluss, dass er bei besserem Aktenstudium möglicherweise informierter und vollständiger hätte aussagen können. Sie stellt allerdings auch fest, dass ein umfangreicheres Aktenwissen nicht zu anderen Urteilen gegen die BILD-Zeitung geführt hätte. Kardinal Woelki akzeptiert die endgültige Beendigung des Verfahrens mit Auflage und verzichtet damit auf sein Recht, diese Vorhaltungen vor Gericht klären zu lassen.
So stellt die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des Gerichts das Verfahren gegen eine Auflage endgültig ein, die hier in der Zahlung von zwei Monatsgehältern an eine gemeinnützige Organisation besteht. Dabei handelt es sich ausdrücklich um keine Strafe. Der Kardinal ist und bleibt unschuldig.
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Lesermeinungen | girsberg74 vor 6 Stunden | | | Ad @dalet „Unschuldig – Geldzahlung“ Der Schlüssel zu Ihrer Frage dürfte darin liegen,
Zitat:
„dass er bei besserem Aktenstudium möglicherweise informierter und vollständiger hätte aussagen können .“
Und das hat dann wohl zu etwas Aufwand geführt – Punkt
„Geld ist ein braver Soldat, er schafft sich Bahn“ so Shakespeare; in diesem Falle kann sich Kardinal Woelki seinen eigentlichen Aufgaben widmen, von denen er genug hat.
Soll er sich mit diesem Blatt schlagen? Nicht doch! - Es wartete nur darauf, leere Seiten billig zu füllen. |  3
| | | ungeduld5 vor 6 Stunden | | | Einstellung vs Freispruch. Oben steht, dass der Kardinal auf sein Recht verzichtet die Sache vor Gericht durchzufechten. Eine Einstellung macht die Staatsanwaltschaft vor Anklageerhebung, einen Freispruch gibt es nur nach einem Gerichtsverfahren, aber das dauerte weitere Jahre. Ich könnte mir vorstellen, dass der Kardinal es schlicht satt hat, und der Staatsanwalt hatte vermutlich nichts in der Hand, aber dafür politischen Druck und Druck durch die Medien. Da haben sie halt einen Weg raus suchen müssen, der hält. Ein trauriges Zeugnis für unser Rechtssystem. Recht haben heißt nicht Recht kriegen. |  3
| | | discipulus vor 7 Stunden | | | @dalet: Auflagen Solche Auflagen sind dann üblich, wenn weder ein Schuld- noch ein Freispruch offensichtlich ist. Der Staat erspart sich damit ein langes Verfahren mit ungewissem Ausgang und verzichtet dafür auf eine Strafe, der Angeklagte leistet eine Zahlung und Auflage und geht dafür ohne Schuldspruch aus.
Ein pragmatisches, aber m.E. etwas unschönes Vorgehen, weil damit die Schuldfrage ungeklärt bleibt. |  2
| | | Mt1616 vor 7 Stunden | | | Einstellung gegen Geldauflage nach Paragraph 153a der Strafprozessordnung @dalet: soweit aus aktuellen Pressemeldungen ersichtlich, dürfte es sich um eine Einstellung des Strafverfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage handeln. Diese Möglichkeit sieht die deutsche Strafprozessordnung (StPO) in ihrem Paragraph 153a ausdrücklich vor, "wenn die Schwere der Schuld" dem nicht entgegensteht. Die Staatsanwaltschaft geht demnach davon aus, dass Kardinal Woelki einen Straftatbestand verwirklicht hat, dies aber aus objektiven oder persönlichen Umständen nicht besonders schwer wiegt. Offenbar steht hier ein fahrlässig verwirklichtes Aussagedelikt im Raum, was bedeutet, dass der Kardinal zwar objektiv etwas falsches ausgesagt haben dürfte, dies jedoch nicht absichtlich, sondern weil er vorwerfbar nicht gut genug informiert war. Dies alles schließe ich aus Presseveröffentlichungen des heutigen Tages, es ist nicht meine private Meinung. |  2
| | | SalvatoreMio vor 8 Stunden | | | Na, endlich! Gott sei Dank! |  2
| | | Hope F. vor 9 Stunden | | | Wenn Wahrheit siegt Ich freue mich für Kardinal Woelki.
Leider hat nicht jeder so viel "Glück" wie er. |  1
| | | dalet vor 9 Stunden | |  | Unschuldig - Geldzahlung Wenn ich unschuldig bin, dann werde ich vom Gericht freigesprochen und habe keine Auflagen, die ich erfüllen muss.
Wer kann genauer erklären, was es mit der Geldzahlung auf sich hat? |  2
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