28. Juni 2024 in Deutschland
Die Juristin hatte ihrem Vater per richterlichen Beschluss Zugang zu einer sterbenskranken Patientin in einem Pflegeheim verschafft, als Besuche aufgrund der Covid-19-Maßnahmen verboten waren.
Gera (kath.net/jg)
Das Landgericht Gera hat eine frühere Proberichterin verurteilt. Die Frau hatte ihrem Vater, einem Pfarrer, den Zugang zu einer sterbenskranken Patientin in einem Pflegeheim ermöglicht, als während der Corona-Pandemie Besuche verboten waren. Die moralische Bewertung des Falles spiele für die Verurteilung keine Rolle, betonte der vorsitzende Richter laut einem Bericht der evangelischen Nachrichtenagentur IDEA.
Der Vater der Verurteilten wollte im April 2020 als Pfarrer eine 89-jährige Palliativpatientin in einem Pflegeheim in Jena besuchen. Aufgrund der damals geltenden Vorschriften, welche die Covid-19-Pandemie eindämmen sollten, wies ihn das Pflegeheim ab. Er wandte sich an ein Gericht. Dort ermöglichte ihm seine Tochter mittels eines Beschlusses den Zugang.
Da sie mit dem Antragsteller eng verwandt ist, verstieß sie gegen eine geltende Verfahrensregel, die besagt, dass Richter keine Entscheidungen in Fällen von Verwandten treffen dürfen. Gegen die Proberichterin wurde ein Verfahren eingeleitet, nachdem die Entscheidung bekannt geworden war. Sie wurde aus dem Dienst als Proberichterin entlassen.
Das Landgericht Gera sah es als erwiesen an, dass die beiden ihr Vorgehen verabredet hatten, bevor der Vater sich an das Gericht wandte. Er habe bewusst einen Zeitpunkt gewählt, zu dem seine Tochter als Richterin im Bereitschaftsdienst war, argumentierte das Gericht.
Die ehemalige Proberichterin kann gegen das Urteil Revision einlegen.
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