2. Mai 2024 in Kommentar
Auf den Schmusekurs der Ampelkoalition gegenüber dem legalistisch-politischen Islam gibt das CDU-Grundsatzprogramm die richtige Antwort: „Ein Islam, der unsere Werte nicht teilt, gehört nicht zu Deutschland!“ Gastkommentar von Hubert Hecker
Berlin (kath.net) Das Bundesinnenministerium unter der Leitung von Nancy Faeser musste vor einiger Zeit einen schweren Rückschlag zu der Ausrichtung ihrer Islampolitik einstecken. Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat das Ministerium dazu verurteilt, ihren ‚Expertenbericht zu Muslimfeindlichkeit in Deutschland‘ von der Regierungs-Homepage zu entfernen. Auch die 200 gedruckten Exemplare des 400seitigen Berichts mussten eingestampft werden.
Die im Sommer 2023 publizierte Studie des „Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit“ hatte Faeser als Expertise zur angeblich wachsenden Muslimfeindlichkeit bis in die Mitte der Gesellschaft angepriesen. Zu dem vermeintlich wissenschaftlichen Werk stufte das Gericht eine zentrale Passage als extremistische Meinungsäußerung ohne wissenschaftliche Evidenz ein, die natürlich privat publiziert werden könne, aber eben nicht als regierungsamtliche Aussage.
Die neun Autoren der Studie hatte 2020 noch der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer aus dem Beraterkreis der Islam-Konferenz ernannt. Schon damals waren Zweifel laut geworden an der Unabhängigkeit, Neutralität und Wissenschaftlichkeit der von der Islam-Lobby empfohlenen Experten. Der damalige Verdacht auf interessengeleitete Forschung durch sogenannte Islam-Experten hat sich in der Studie bestätigt.
Gleichwohl wurde der Expertenkreis für die islamfreundliche Untersuchung mit einer eigenen Geschäftsstelle und einem Budget von ca. 600.000 Euro ausgestattet. Die Beauftragten nutzten ihren steuergeldfinanzierten Etat u. a. dafür, vier extremistische Muslim-Gruppen zu befragen und an sie sogar Unterstudien zu vergeben. Die vom Verfassungsschutz als „legalistisch islamistisch“ eingeschätzten Islam-Vereine wie Milli Görüs u. a. wollen anstelle unserer freiheitlich-demokratischen Verfassungsordnung eine „gerechte islamische (Scharia-)Ordnung“ einführen. Diese Gruppen vertreten einen „Islam, der unsere Werte nicht teilt und unsere freiheitliche Gesellschaft ablehnt“. Nach dieser Feststellung ist der Folgerungs-Aussage im Entwurf zum neuen Grundsatzprogramm der CDU zuzustimmen: Der fundamentalistisch-politische „Islam gehört nicht zu Deutschland“.
Die Zusammenarbeit mit muslimischen Extremisten ist darüber hinaus ein massiver Verstoß der Projektträger gegen die Auflagen für steuerfinanzierte Projektförderung. Die Geförderten dürfen auf keinen Fall mit Gruppen zusammenarbeiten, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Doch die seit 2021 verantwortliche Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte offensichtlich kein Interesse daran, den Machern ihres Lieblingsprojektes auf die Finger zu schauen.
Gleich zu Anfang ihrer Regierungszeit hatte Faeser die Auflösung des Expertenkreises ‚Politischer Islamismus‘ betrieben. Der vom Vorgänger Seehofer eingerichtete Arbeitskreis sollte sich um die wissenschaftliche Aufarbeitung von problematischen Phänomenen der Islam-Szene in Deutschland kümmern:
etwa die demokratiefeindlichen Ziele und Methoden der legalistisch-islamistischen Vereinigungen untersuchen, auch die islamische Tradition der Frauenunterdrückung sowie die Aggressivität, Gewaltbereitschaft und den Herrschaftsanspruch von muslimischen Gruppen erforschen. Diese realen Strömungen des Islam haben seit Längerem Unbehagen in weiten Kreisen und allen Schichten der Bevölkerung ausgelöst.
Wie oben aufgezeigt, wollte Ministerin Faeser vor der Analyse dieser demokratie-bedrohenden Grundelemente des Islam die Augen verschließen. Stattdessen favorisierte sie den islamfördernden Expertenkreis. Dessen erwartbare Studienergebnisse wurden von ihr begrüßt, weil sie so gewollt waren.
In der Studie wird die oben erwähnte große Bevölkerungsgruppe mit ihren islamkritischen Vorbehalten als Muslimfeinde angeschwärzt. Sie wird mit dem relativ kleinen Anteil von radikalen Muslimhassern in die Schublade der „gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit“ zusammengesteckt.
Mit weiteren fragwürdigen sozialwissenschaftlichen Methoden, etwa der exzessiven Anwendung des „Othering“, kommt die steuerfinanzierte Abhandlung dann zu der absurden Unterstellung, fast die Hälfte aller Deutschen hätten „muslimfeindliche Einstellungen“ verinnerlicht.
Die Studie behauptet auch, die Medien würden den Islam und die Muslime wirklichkeitsverzerrend darstellen. Dazu führt sie die vielfach negative mediale Berichterstattung über Muslime und islamischen Länder weltweit an. Doch die Medien berichten nicht willkürlich-einseitig, sondern sie spiegeln die Wirklichkeit der zentralen Problembereiche des Islam wider: Gewalt gegen ‚Ungläubige‘ und Terror im Namen Allahs, schariabedingte Frauenunterdrückung und sexistisch-aggressive Männlichkeit. Darin hat der Islam ein Alleinstellungsmerkmal gegenüber anderen Religionen und Weltanschauungsgruppen. Alle genannten Punkte enthalten Verstöße gegen die Menschenrechte, die islamische Länder nicht anerkennen. Ebendeshalb ist es wichtig, dass die Medien über die gewaltaffinen Aktionen der Muslime berichten, in denen die demokratiefeindlichen und menschenrechtsablehnenden Seiten des Islam zum Ausdruck kommen.
Die Studie dagegen versucht, von diesem problematischen Charakter islamischer Aktionen abzulenken, indem sie die islamkritischen Medienberichte sowohl weltweit als auch für Deutschland mit drei Vorwürfen desavouiert: Sie behauptet, die medialen Darstellungsmethoden wären meistens von Pauschalisierung, einseitiger Perspektive und Ignorierung der Vielfaltsbezüge (Pluralismus) geprägt. Doch diese These können die „Experten“ nicht mit validen Studien belegen. Im Gegenteil. Bei ihren eigenen Abhandlungen verwenden die Autoren der Studie die Kriterien der drei ‘P‘ so selektiv, willkürlich oder verdreht zu ihren Gunsten, dass schließlich jede text- oder faktenbasierte Islamkritik als muslimfeindlich denunziert wird.
Das kann an einer Passage der Studie exemplarisch aufgezeigt werden:
Der Publizist Henryk Broder hatte 2010 einem Spiegel-Bericht über die weltweiten gewalttätigen Demonstrationen nach der Publikation des Romans „Die Satanischen Verse“ von Salman Rushdie und später der Mohamed-Karikaturen in einer dänischen Zeitung geschrieben. Er berichtete über die Fatwa gegen Rushdie, das ausgesetzte Kopfgeld auf ihn, die Anschläge auf Verleger und Übersetzer, bei denen Rushdies japanischer Übersetzer ums Leben kam. Er führte aus: „Millionen von Muslimen in aller Welt, die keine Zeile des Buches gelesen und den Namen noch nie gehört hatten, wollten das Todesurteil gegen den Autor vollstreckt sehen, je schneller, desto besser, um mit seinem Blut die beschmutzte Ehre des Propheten wieder reinzuwaschen.“
Broders Bericht und insbesondere die aufgeführte Passage stufte die Studie als muslimfeindlich ein. Broder habe „Muslim*innen pauschal als unwissende, ehrversessene, blutrünstige Horden dämonisiert.“
Doch Broder hatte gerade nicht Muslime pauschal kritisiert, sondern nur die Gruppe von Muslimen, die den Tötungsaufruf der islamischen Autoritäten unterstützten. Er sprach nicht allgemein von unwissenden Muslimen, sondern seine kritische Bemerkung von Unwissenheit bezog sich konkret auf Autor und Inhalt des Rushdie-Buches sowie der Karikaturen. Broder kritisierte das bestimmte Bestreben dieser Muslime, das martialische Todesurteil in Lynchjustiz vollstrecken zu wollen, motiviert von einer archaischen Vorstellung, verletzte Ehre mit Blutvergießen wiederherzustellen.
Diese kritische Analyse mit der Unterstellung zu bewerten, damit würden Muslime als „blutrünstige Horden dämonisiert“, geschieht offensichtlich mit dem Ziel, eine faktenbasierte Kritik an Islam und Muslimen anzuschwärzen und somit einen Islamkritiker mundtot machen zu wollen.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat den Sachverhalt ähnlich beurteilt: Das Innenministerium machte sich die höchst problematische Polemik gegen Text und Autor als amtliche Position zu eigen. Das Gericht „attestierte Verfassungsministerin Faeser einen Grundrechtseingriff zu Lasten eines renommierten Journalisten“ – so die FAZ am 8.2.2024. Die Zeitung ‚Welt‘ teilte ebenfalls die oben entwickelte Einschätzung, dass der Bericht im Auftrag von Innenministerin Faeser nahezu jede Kritik am Islam mit Muslimfeindlichkeit gleichsetze.
Die fehlerhaften Ergebnisse der Studie resultieren daraus, dass die islam-nahen Experten nicht den sozialwissenschaftlichen Anforderungen nach einem objektiv-unvoreingenommenen Recherchestandpunkt nachkommen. Die Autoren gehen von vornherein einseitig-parteiisch vor, indem sie schon in der Auftrags- und Eingangsfrage ‚Muslimfeindlichkeit‘ unterstellen, was sie eigentlich erst durch Untersuchung vom neutralen Standpunkt herausfinden sollten. Ihre wissenschaftliche Fragestellung hätte lauten müssen, ob in den jeweiligen Situationen das Verhalten von Personen als faktisch zutreffende Einstellung oder vorurteilsbehaftet als muslimfeindlich charakterisiert werden muss. Bei der parteiischen Forschung im Dienst der Islamverbände dagegen wurde nur nach Beispielen und Wegen gesucht, um die vorgefasste These der Muslimfeindlichkeit in möglichst breiten Dimensionen auf allen Ebenen aufzublasen.
Dieser interessenorientierte Ansatz der Studie und seine verzerrten Ergebnisse werden in den folgenden Ausführungen an Beispielen herausgearbeitet.
Von der taz wurde die Frankfurter Dozentin Saba-Nur Cheemal als „Expertin“ für Muslimfeindlichkeit vorgestellt. Sie unterstellte vorab „strukturelle Anfeindungen“ gegen Muslime im Bereich Bildung: Muslimische Schülerinnen und Schüler würden „häufig mit negativen Fremdzuschreibungen konfrontiert. Muslimische Jungs werden oft als gewaltbereit und aggressiv angesehen“ (taz vom 29.6.2023).
Um ihre Hypothese von den negativ-feindlichen Zuschreibungen gegen Muslime zu verifizieren, müssten Frau Cheemal und die Autoren der Studie wissenschaftlich-empirische Untersuchungen heranziehen mit der Fragestellung: Sind die Wahrnehmungen von Lehrkräften, dass muslimische Jungen häufig als gewaltbereit und aggressiv auffallen, in der Realität zutreffend oder ein vorurteilsbehaftetes Zuschreibungskonstrukt? Doch den Nachweis bleibt die Expertin schuldig. Im Gegenteil. Als Evidenz gelten für die Macher der Studie vorwiegend die subjektiven Bewertungszuschreibungen der Muslime.
Eine wissenschaftliche Befragung von 1220 türkisch-muslimischen Jugendlichen unter der Federführung des renommierten Jugendforschers Wilhelm Heitmeyer bringt klare Ergebnisse zu der oben aufgeführten Fragestellung. In der Studie „Verlockender Fundamentalismus“ wird unter den muslimischen Heranwachsenden zwischen 15 und 21 Jahren „ein erhebliches Ausmaß an islamisch fundierter Gewaltbereitschaft“ festgestellt. Im Einzelnen zeigen knapp 36 Prozent der Befragten dafür Bereitschaft, sich zum Nutzen „der islamischen Gemeinschaft mit körperlicher Gewalt gegen Ungläubige durchzusetzen“. Etwa ein Viertel der jungen Muslime sind bereit, Ungläubige zu erniedrigen sowie Gewalt zur Durchsetzung des islamischen Glaubens zu rechtfertigen bis hin zur Tötung von Widerständigen gegen den Islam.
Diese schockierenden Ergebnisse von 1997 sind durch eine neuere Befragung von 300 muslimische Schüler noch übertroffen worden. Nach der Erhebung des Kriminologischen Instituts Niedersachsen glaubt knapp die Hälfte der Befragten, ein islamischer Gottesstaat sei die beste Staatsform. Zwei Drittel vertreten die Meinung: „Die Regeln des Korans sind mir wichtiger als die Gesetze des Koran.“ Ein Drittel gab an, sie hätten „Verständnis für Gewalt gegen Menschen, die Allah oder den Propheten Mohammed beleidigten“ (kath.net-Meldung vom 24.4.2024).
Damit ist wissenschaftlich ein hohes Ausmaß von islamisch motivierte Gewaltbereitschaft bei muslimischen Jugendlichen nachgewiesen. Die Wahrnehmung von Lehrkräften zu aggressiven muslimischen Jungen ist auf Evidenzbasis bestätigt. Die These von Frau Cheemal zu der Gewaltbereitschaft junger Muslime als feindliche Zuschreibung ist eine spekulative Luftnummer der angeblichen Expertin. Damit bricht auch ihre Behauptung der strukturellen Muslimfeindschaft im Bildungsbereich zusammen.
Nach der Erörterung der ersten These von Frau Cheemal kann ein weiterer Vorwurf gegen Lehrkräfte leicht als irreführend erkannt werden. Sie klagt an: „Ein sexistischer Kommentar von einem muslimischen Jungen wird durch Lehrkräfte schnell kulturalisiert, also durch ihre (islamische) Kultur erklärt. Bei nicht-muslimischen Jungs wird das in der Regel als individuelle Äußerung interpretiert, die nicht auf Herkunft oder Religion zurückzuführen sei.“
Auch in diesem Fall handeln die Lehrkräfte realitätsgerecht und nicht nach willkürlicher Unterscheidung: Sexistische Äußerungen und Handlungen von muslimischen Jungen gegenüber Mädchen und Frauen sind ebenso in der Sozialisation ihrer islamisch-religiös geprägten Kulturwelt verankert wie das übergriffige Verhalten der erwachsenen Muslime in der Kölner Silvesternacht. Dagegen ist der Einfluss der christlichen Religion auf das Sexualitätsverhalten getaufter Jungen minimal und daher pädagogisch zu vernachlässigen.
Wenn Frau Cheemal die Lehrer-Erklärung von sexistischen Kommentaren junger Muslime aus der islamischen Kultur kritisiert, möchte sie offensichtlich den regelbasierten islamischen Kontext von sexistischen Jungen-Äußerungen ausblenden. Diese Abwehr impliziert, dass die muslimischen Schüler vor kritischer Konfrontation mit den religiös-kulturellen Grundlagen ihres Verhaltens bewahrt werden sollen. Stattdessen sollen nur die Lehrkräfte ihr Verhalten ändern.
Nach dem Muster dieser beiden fehlerhaften Basis-Annahmen im Bildungsbereich sind auch die übrigen Felder der Studie wie Polizei, Justiz, Verwaltung, Wissenschaft und Pressewesen bearbeitet. In allen Bereichen denunzieren die Experten kritisch-realistische Wahrnehmungen als feindliche Einstellungen und Diskriminierung gegenüber Muslimen, um sie als Minderheiten-Opfergruppe hinzustellen und daraus Ansprüche an die Mehrheitsgesellschaft abzuleiten.
Wenn sich aber die Grundannahmen dieses Anfeindungsnarrativs als falsch und fehlerhaft herausstellen, dann gehen auch die daraus resultierenden Empfehlungen der Studie in die falsche Richtung:
In Schule und Bildungsbereich sollen nicht Lernprogramme zum Abbau von muslimischer Gewaltbereitschaft, Aggressivität und des spezifisch islamischen Sexismus eingerichtet werden. Sondern die Lehrer sowie alle „angehende Beamt*innen“ in Justiz, Polizei und Verwaltung sollen verpflichtende „Sensibilisierungsseminare“ als Umerziehungsmaßnahmen absolvieren, um die oben angegebenen Einstellungen und Verhalten von Muslimen wertzuschätzen als vermeintlich kulturelle Bereicherung unserer westlichen Zivilisation (vgl. Welt am Sonntag vom 12.7.2023).
Bei solchen absurden Empfehlungen des Expertenrats auf der Basis von falschen Basisannahmen reicht es nicht aus, das umstrittene Papier von der amtlichen Homepage der Bundesregierung zu entfernen. Das verantwortliche Bundesinnenministerium sollte sich ausdrücklich von der unwissenschaftlichen Studie distanzieren und die unsäglichen Empfehlungen offiziell verwerfen.
Sinnvoll wäre die Beauftragung einer methodenkritischen Metastudie, um solchen unsinnigen Papieren für die Zukunft einen Spiegel vorzuhalten, in dem derartige Werke als Propagandaschriften der Islam-Lobby erkannt werden.
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