27. Februar 2024 in Deutschland
Die DBK behauptet in einem Grundsatzpapier, die AfD sei für Christen unwählbar. Der Hauptvorwurf, den die DBK gegen die Partei erhebt, beruht auf einer Correctiv-Recherche, die aber mittlerweile korrigiert ist, stellt Mathias von Gersdorff fest.
Berlin (kath.net/jg)
Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hat bei ihrer diesjährigen Frühjahrsvollversammlung in Augsburg ein Grundsatzpapier gegen Rechtsextremismus verabschiedet, in dem die AfD als für Christen unwählbar bezeichnet wird. Mathias von Gersdorff hat in einem Video das Papier in Frage gestellt. Wäre der Hauptvorwurf, den die DBK gegen die AfD erhebt, korrekt, wäre die Partei wahrscheinlich längst verboten oder gar nicht zugelassen worden, meint er.
In dem Dokument „Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar“, charakterisieren die deutschen Bischöfe „die Grundlagen dieser Weltanschauung, die auf der Annahme beruht, dass das Volk als Ethnos, als Abstammungs- und Blutsgemeinschaft existiert und dass das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher ethnischer Herkunft, kultureller Herkunft und religiöser Herkunft prinzipiell in Frage gestellt werden müsse.“
Bischof Bätzing habe in einem Interview mit RTL wiederholt, dass die AfD vom Volk als Ethnos ausgehe und nicht vom Demos. Mit Demos sei das Volk als Staatsvolk gemeint, das Menschen unterschiedlicher ethnischer Herkunft, unterschiedlicher kultureller Prägung und religiöser Zugehörigkeit umfasst.
Ein Verständnis des Staatsvolkes als Ethnos sei illegal und auch nicht im Einklang mit der katholischen Lehre, betont von Gersdorff. Dieses Verständnis werde auch von niemand mehr vertreten, außer vielleicht von „ein paar durchgeknallten Rechtsextremisten“, sagt von Gersdorff wörtlich.
Die Bischofskonferenz unterstelle nun der AfD, das Staatsvolk als „Ethnos“ zu verstehen. Darauf beruhe die Verurteilung der AfD durch die Bischöfe. Würde die AfD das wirklich vertreten, müsste man die Partei verbieten. Er habe von niemand in der AfD gehört, dass sie so etwas postulieren würden, sagte von Gersdorff.
Dieser Vorwurf gehe auf eine Recherche von Correctiv zurück, die unter dem Titel „Geheimplan gegen Deutschland“ veröffentlich worden ist. In den ersten Versionen des Berichts sei tatsächlich behauptet worden, bei dem Geheimtreffen im November in Potsdam sei die Forderung erhoben worden, dass alle, die nicht zur Ethnie, also einer homogenen Rasse, gehören, aus Deutschland entfernt werden sollten, ob sie einen deutschen Pass haben oder nicht. Zunächst habe die AfD klargestellt, dass das nicht zu ihren Forderungen zähle.
Mittlerweile habe aber Correctiv selbst festgestellt, dass diese Anschuldigung nicht stimme und den Bericht korrigiert. Ursprünglich habe es geheißen: „Ein rechtsextremer Zahnarzt, der sein konspiratives Netzwerk offenlegte; ein Treffen von radikalen Rechtsextremen mit Vertretern der Bundes-AfD; ein ‚Masterplan’ zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern aufgrund ihrer Ethnie; also ein Plan, um die Artikel 3, Artikel 16 und Artikel 21 des Grundgesetzes zu unterlaufen.“ Der Schlüsselbegriff der Ethnie komme nun nicht mehr vor. Jetzt heiße es nur mehr: „Ein rechtsextremer Zahnarzt, der sein konspiratives Netzwerk offenlegte; ein Treffen von radikalen Rechtsextremen mit Vertretern der Bundes-AfD; ein ‚Masterplan’ zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern; also ein Plan, um die Artikel 3, Artikel 16 und Artikel 21 des Grundgesetzes zu unterlaufen.“ Die Forderung nach Ausweisung von Personen, die nicht einer bestimmten Ethnie angehören, sei im Artikel von Correctiv entfernt worden, betont von Gersdorff.
Damit breche aber auch die Erklärung der DBK in sich zusammen. Deren Vorwurf gegen die AfD enthalte den Vorwurf, sich für eine einheitliche Ethnie in Deutschland einzusetzen. Das verstoße gegen das Grundgesetz und gegen die katholische Soziallehre. Deshalb seien Kandidaten dieser Partei nicht wählbar.
Nach seiner Ansicht müsse die Erklärung der DBK zurückgenommen werden, es sei denn, die deutschen Bischöfe könnten tatsächlich nachweisen, dass die AfD die einheitliche Abstammungs- und Blutsgemeinschaft anstrebe. Dann reiche es aber nicht zu sagen, man dürfe die Partei nicht wählen, dann müsste die DBK ein Verbot dieser Partei anstreben, sagt von Gersdorff.
Gericht verbietet Correctiv Falschbehauptung – Portal muss Passage löschen
Das Landgericht Hamburg hat am Dienstag eine einstweilige Verfügung gegen Correctiv erlassen, weil in der Recherche „Geheimplan gegen Deutschland“ falsch über einen Teilnehmer berichtet wurde. Der Jurist Ulrich Vosgerau hatte eine Klage eingereicht. Dies berichtet https://apollo-news.net/gericht-verbietet-correctiv-falschbehauptung-portal-muss-passage-loeschen/
Foto Mathias von Gersdorff: YouTube Screenshot
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