18. Mai 2022 in Deutschland
Die Bild-Zeitung und deren Autor Nikolaus Harbusch dürfen nicht mehr behaupten, dass Rainer Maria Kardinal Woelki einen "Missbrauchspriester befördert hat". Das hat heute das Kölner Landgericht entschieden.
Köln (kath.net/pek/red) Die Bild-Zeitung und deren Autor Nikolaus Harbusch dürfen nicht mehr behaupten, dass Rainer Maria Kardinal Woelki einen "Missbrauchspriester befördert hat". Das hat heute das Kölner Landgericht entschieden. Es begründete seine Entscheidung zugunsten des auf Unterlassung klagenden Kardinals damit, dass es in dem von der Bild-Zeitung beschriebenen Vorfall, also dem Kontakt zwischen einem Düsseldorfer Priester und einem jungen Mann überhaupt keinen sexuellen Missbrauch gegeben habe und so deshalb auch kein Missbrauchspriester befördert werden konnte. Des Weiteren hatte die Zeitung darüber berichtet, dass der von der Bild-Zeitung bezichtigte Priester der Polizei gegenüber sexuelle Handlungen mit einem Minderjährigen gestanden habe. Auch dies wertete das Gericht als falsche Tatsachenbehauptung und verbot diese ebenfalls.
Hinsichtlich der Äußerung "Obwohl er von den Vorwürfen wusste - Kardinal Woelki beförderte Missbrauchs-Priester" gilt nach dem Gerichtsurteil das Folgende: … Der Vorfall von 2001 stellt …, so wie er im Artikel konkret geschildert wird, keine geeignete Tatsachengrundlage dar. Aufgrund der unzutreffenden Bezeichnung des Herrn D. als "Sexualstraftäter" und der Angabe, dass dieser Sex mit dem obdachlosen und minderjährigen Prostituierten gestanden habe, stellt sich der Rezipient unter der Bezeichnung "Missbrauchspriester" einen nicht von dem tatsächlich stattgefundenen Geschehen getragenen Sachverhalt vor. Im Klartext heißt das, dass es zwischen Priester und dem jungen Mann nicht zu gegenseitigen sexuellen Handlungen gekommen sei.
Erzbischof Rainer Maria Woelki wollte diese Gerichtsentscheidung nur kurz bewerten: "Natürlich bin ich froh darüber, dass das Urteil so ausgefallen ist und niemand mehr behaupten darf, ich hätte einen Missbrauchspriester auch noch befördert. Durch diese Falschberichterstattung fühlte ich mich in meinen Persönlichkeitsrechten, die auch einem Kardinal zustehen, so sehr verletzt, dass ich einfach dagegen vorgehen musste."
Zu diesem Hauptsacheklageverfahren ist es gekommen, weil die Axel Springer SE und Autor Nikolaus Harbusch das vorangehende Verbot im einstweiligen Verfügungsverfahren nicht akzeptieren wollten. In einem weiteren Verfahren hat das Landgericht Köln die Klage von Kardinal Woelki gegen einen Bild-Artikel vom 28.06.2021 zunächst zurückgewiesen. Kardinal Woelki wehrt sich in diesem Verfahren gegen die seiner Ansicht nach falsche Behauptung, dass gemäß der Bild-Berichterstattung alle deutschen Bischöfe diskutiert hätten, wegen des "Woelki-Skandals" zurückzutreten. Das Landgericht Köln hat die Klage hier in erster Instanz abgewiesen, weil es in der Aussage nur eine Meinungsäußerung sieht und keine Tatsachenbehauptung.
Die Rechtsanwalts-Kanzlei Höcker, die den Kardinal in dieser Angelegenheit vertritt, wertet die Äußerung abweichend davon unverändert als unzulässige Tatsachenbehauptung. Kardinal Woelki wird seine Unterlassungsansprüche im Berufungsverfahren auch hier weiter verfolgen.
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