21. Juni 2021 in Prolife
Das im Dezember beschlossene Abtreibungsgesetz ist durch einen Gerichtsbeschluss derzeit nicht in Kraft. Der Richter erließ die Verfügung, weil er Grundrechte der ungeborenen Kinder durch die Abtreibung gefährdet sieht.
Mar del Plata (kath.net/LifeSiteNews/jg)
In Argentinien lassen zwei einstweilige Verfügungen gegen das erst im Dezember beschlossene Abtreibungsgesetz Lebensschützer hoffen, dass die Legalisierung der Abtreibung durch Gerichtsurteile wieder aufgehoben werden könnte.
Ende Dezember 2020 hat der argentinische Kongress mit knapper Mehrheit die Abtreibung bis zur 14. Schwangerschaftswoche legalisiert. Bereits damals entschieden Lebensschützer, das entsprechende Gesetz juristisch anzufechten, schreibt Jonathon Van Maren in einem Bericht für LifeSiteNews.
Bereits im Februar 2021 hat eine Richterin in der im Norden Argentiniens gelegenen Provinz Chaco eine einstweilige Verfügung gegen das Abtreibungsgesetz erlassen. Es tritt daher in Chaco bis auf Weiteres nicht in Kraft. Abtreibungsbefürworter wollen gegen die einstweilige Verfügung Berufung einlegen.
Am 7. Juni hat ein Richter eines Bundesgerichts in Mar del Plata eine weitere einstweilige Verfügung gegen das Abtreibungsgesetz erlassen. Sie untersagt das Inkrafttreten des Gesetzes für ganz Argentinien. Die einstweilige Verfügung gilt so lange, bis das Gericht festgestellt hat, ob die Klage, auf deren Grundlage die einstweilige Verfügung erlassen wurde, ausreichend begründet ist. In diesem Fall hat sogar die argentinische Regierung selbst Berufung gegen die einstweilige Verfügung eingelegt.
Die Begründung des Richters für den Erlass der einstweiligen Verfügung sei jedenfalls bemerkenswert, schreibt Van Maren. Er habe zunächst festgestellt, dass die Rechte von Kindern betroffen seien. Die einstweilige Verfügung sei zu erlassen, weil das erste und grundlegendste Recht betroffen sei, das Recht auf Leben. Die Klage betreffe einen möglichen Konflikt zwischen dem angefochtenen Abtreibungsgesetz und den Menschenrechten. Sollte das Abtreibungsgesetz in Kraft sein, könne ein nicht wieder gut zu machender Schaden entstehen. Dieses Risiko sei gegeben, weil die Rechte der ungeborenen Kinder durch das Abtreibungsgesetz bedroht seien. Eine unbekannte Zahl von Kindern könnte den Tod erleiden, bis das endgültige Urteil über das Gesetz gesprochen ist. Deren Schicksal könnte durch dieses Urteil nicht mehr geändert werden, schreibt der Richter.
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