29. Oktober 2020 in Weltkirche
In Irland sind seit letzter Woche alle ‚nicht notwendigen’ Geschäfte geschlossen. Davon betroffen sind auch Gottesdienste.
Dublin (kath.net/LifeSiteNews/jg)
Irlands Priestern droht nach den neuen Bestimmungen des geänderten Gesundheitsrechts sogar Gefängnis, wenn sie trotz Verbotes öffentlich die Messe feiern.
Das irische Parlament hat am 22. Oktober ein strenges Versammlungsverbot beschlossen. Zusammenkünfte sind nur erlaubt, wenn sie im Freien stattfinden und Personen von nicht mehr als zwei getrennten Haushalten teilnehmen. Zu den verbotenen Veranstaltungen zählen ausdrücklich auch jene zu religiösen Zwecken. Eine Ausnahme gibt es für Begräbnisse. Diese sind mit höchstens 25 Teilnehmern erlaubt.
Verstöße gegen das Gesetz werden mit Strafen bis zu 2.500 Euro belegt. Außerdem ist eine Haftstrafe von bis zu sechs Monaten möglich.
Der irische Gesundheitsminister Stephen Donnelly sagte allerdings öffentlich, dass die Abhaltung von Gottesdiensten nicht unter Strafe stünde. Dem widersprach Michael McNamara von der Sonderkommission des irischen Parlaments für Covid-19 Maßnahmen. „Priester begehen eine strafbare Handlung, wenn sie die Türen ihrer Kirchen für Messen öffnen“, sagte er wörtlich.
Am 7. Oktober hat sich die irische Bischofskonferenz dafür ausgesprochen, weiterhin öffentliche Messen abzuhalten. Die Bischöfe seien mit den zuständigen Behörden in Kontakt. Die gemeinsame Feier der Messe und der Sakramente sei nicht nur eine Versammlung von Menschen, sondern gehöre zum Wesentlichen der christlichen Gemeinschaft. In schwierigen Zeiten würden die Menschen hier wesentliche geistliche Unterstützung finden können, heißt es in einer Stellungnahme der Bischofskonferenz.
Die Republik Irland ist seit dem 23. Oktober wieder in einem Lockdown. Alle nicht notwendigen Geschäfte sind geschlossen. Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen bleiben offen. Die Maßnahmen gelten bis 1. Dezember.
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