20. Februar 2020 in Schweiz
Bundesverfassungsgericht: Die religiösen Gefühle durchschnittlicher Christen werden durch die Bilddarstellung nicht verletzt.
Genf (kath.net) Der Kräuterlikör Jägermeister darf in der Schweiz nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts das Kreuz im Logo behalten. Die religiösen Gefühle durchschnittlicher Christen werden durch die Bilddarstellung nicht verletzt, die Kombination des Kreuzes mit Hirsch und Strahlenkranz stelle das Kreuz in keiner verletzenden oder respektlosen Weise dar. Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) hatte im September 2017 hatte dem Jägermeister-Logo auf verschiedenen Produkten den Schutz verweigert, weil die Kreuzesdarstellung das Empfinden von Christen verletzen könnte. Der deutsche Hersteller Mast-Jägermeister hatte dagegen Beschwerde eingelegt. Darüber berichtete der Tagesanzeiger. Der Legende nach hatte ein Bischof von Lüttich von der Jagd Abstand genommen, als er beim Jagen einem weißen Hirsch mit einem strahlenden Kreuz zwischen dem Geweih begegnete.
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