10. Jänner 2020 in Österreich
Auf Facebook hatte der Moderator schwere Vorwürfe gegen Pfarrer Roger Ibounigg erhoben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt wegen Verdachts auf üble Nachrede.
Graz (kath.net/jg)
Die Kampagne gegen Roger Ibounigg (Bild), den Pfarrer von Pöllau und Pöllauberg (Bistum Graz-Seckau) hat ein juristisches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft Graz bestätigt Ermittlungen aufgrund einer Anzeige gegen Erich Fuchs, einen Moderator des ORF-Steiermark.
In der Anzeige geht es um den Verdacht der üblen Nachrede im Zusammenhang mit einem Posting, das Fuchs auf seiner privaten Facebook-Seite veröffentlicht hat. Fuchs bezeichnet Ibounigg wörtlich als Egomanen und Kirchenkrieger, der auf missionarischen Irrwegen die Region und die Menschen entzweit und Seelsorgen bringt. Ibounigg sei ein pharisäischer Prediger, der sein Wirken auf die diabolische Freude des Polarisierens und die entfachte Verzweiflung der Menschen aufbaut.
Eine Anzeige muss nicht vom Betroffenen, sondern kann von jedermann eingebracht werden. Die Aufnahme von Ermittlungen bestätigt das Vorliegen eines Anfangsverdachts, dass also aufgrund bestimmter Anhaltspunkte angenommen werden kann, dass eine Straftat begangen worden ist. Die Staatsanwaltschaft kann das Ermittlungsverfahren einstellen, von der Strafverfolgung zurücktreten und dem Beschuldigten die Zahlung eines Geldbetrages, gemeinnützige Leistungen oder Tatausgleich verordnen, oder bei Gericht Anklage erheben.
Trotz seiner eindeutigen Parteinahme auf Facebook wurde Fuchs vom gesetzlich zur Objektivität verpflichteten öffentlichen Rundfunkt ORF mit Recherchen und Interviews zur Kontroverse um Pfarrer Ibounigg beauftragt.
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