27. November 2019 in Deutschland
Die Aufhebungs- und Errichtungsdekrete werden vom Bischof per neuem Dekret zurückgenommen Auf die Bitte von Rom, Stellung zu beziehen, werde Bischof Ackermann zeitnah eingehen VIDEO: Statement des Generalvikars
Trier (kath.net) Nachdem die Kleruskongregation des Vatikans die Trierer Bistumsreform vorläufig ausgesetzt hatte, reagiert nun das Bistum Trier. Generalvikar Ulrich von Plettenberg gab am Dienstag bekannt, dass der Trierer Bischof Stephan Ackermann die Dekrete zur Aufhebung der bisherigen Pfarreien, Kirchengemeinden, Pfarreiengemeinschaften und Kirchengemeindeverbände sowie zur Errichtung der ersten 15 Pfarreien der Zukunft zum 1. Januar 2020 zurücknehmen wird. Das ist einer Presseaussendung des Bistums zu entnehmen. Derzeit werde geprüft, welche weiteren Konsequenzen die Aussetzung habe. Der Erneuerung des kirchlichen Lebens im Bistum Trier, wie im Abschlussdokument der Bistumssynode dokumentiert, wisse man sich weiterhin verpflichtet, sagte Generalvikar von Plettenberg.
Die Aufhebungs- und Errichtungsdekrete, die bereits versandt worden waren, werden vom Bischof per neuem Dekret zurückgenommen, informiert die Presseaussendung. Eine Beschwerde erübrige sich somit. Von der Errichtung der neuen Pfarreien zum 1. Januar 2020 werde abgesehen für die derzeit amtierenden Pfarrgremien werde es ein Übergangsmandat geben. Die Anstellungsverhältnisse der Frauen und Männer in den geplanten Leitungsteams der Pfarreien der Zukunft werden beibehalten.
Auf die Bitte von Rom, Stellung zu beziehen, werde Bischof Ackermann zeitnah eingehen, sagte von Plettenberg. Am Wochenende wird sich der Bischof auch mit einem geistlichen Wort an die Gläubigen in seinem Bistum richten.
Trierer Generalvikar v. Plettenberg: Information zur ´Aussetzung des Umsetzungsgesetzes´
Foto Bischof Ackermann (c) Bistum Trier
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