19. Juni 2019 in Deutschland
Er könne es nicht erlauben, dass Priester der Petrusbruderschaft in seiner Diözese Messen feiern, antwortet Erzbischof Becker auf die Anfrage um eine Nachprimiz. UPDATE: Erzbistum Paderborn - Kein generelles Messverbot, aber...
Paderborn (kath.net/jg)
Am 29. Juni, dem Hochfest der Apostel Petrus und Paulus, findet die Priesterweihe des Seminars der Priesterbruderschaft St. Petrus in Heimenkirch.
Einer der Weihekandidaten stammt aus dem Erzbistum Paderborn und möchte dort eine Nachprimiz in seiner Heimatdiözese feiern. Über einen ihm bekannten Priester, der, wie die Priester der Petrusbruderschaft, die Messe im außerordentlichen Ritus feiert, hat er beim Erzbistum Paderborn um Erlaubnis anfragen lassen.
Der für Liturgiefragen zuständige Mitarbeiter des Generalvikariats hat den Priester an Erzbischof Hans-Josef Becker verwiesen. Dieser hat auf eine schriftliche Anfrage allerdings abschlägig geantwortet. Er könne es nicht erlauben, dass Priester der Petrusbruderschaft in seiner Diözese Messen feiern, heißt es in dem Schreiben des Erzbischofs.
UPDATE vom MIttwoch, 13.00 Uhr
Das Erzbistum Paderborn hat am Mittwoch in einer Stellungnahme erklärt, dass es kein generelles Messverbot für Priester der Petrusbruderschaft gäbe. In der kath.net vorliegenden Stellungnahme wird aber betont, dass Hl. Messen in der außerordentlichen Form nur von Diözesanpriestern gefeiert werden dürfen. "Das heißt konkret, dass ein Priester aus der Petrusbruderschaft nicht die sonntägliche Messfeier in der Busdorfkirche feiern kann, da diese Messfeier vom Erzbistum eingerichtet wurde." Der Priester könne aber in einer anderen Kirche die "Alte Messe" feiern.
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