Kroatien: Verfassungsgericht verbietet Sexualkundeunterricht

22. Mai 2013 in Weltkirche


Der Lehrplan für den Sexualkundeunterricht trage dem Recht der Eltern auf die Erziehung ihrer Kinder nicht ausreichend Rechnung


Zagreb (kath.net/KNA) Das kroatische Verfassungsgericht hat den Sexualkundeunterricht an Schulen für unzulässig erklärt. Wie örtliche Medien berichten, setzten die Richter am Mittwoch den seit Februar geltenden Lehrplan im Fach Gesundheitskunde außer Kraft. Der Lehrplan für den Sexualkundeunterricht trage dem Recht der Eltern auf die Erziehung ihrer Kinder nicht ausreichend Rechnung, heißt es in der Urteilsbegründung. Gegen den Unterricht geklagt hatte unter anderem die kirchennahe Organisation Grozd.

Bereits vor Inkrafttreten des Lehrplans hatten die katholische Kirche und verschiedene Organisationen der Zivilgesellschaft den Sexualkundeunterricht kritisiert. Die Kläger argumentierten vor dem Verfassungsgericht, der Unterricht verstoße gegen die Verfassung und das geltende Schulgesetz; darüber hinaus stelle er eine Verletzung der UN-Menschenrechtscharta dar. Bis zur Annahme eines neues Lehrplans tritt den Angaben zufolge vorrübergehend der im vergangenen Schuljahr gültige Plan in Kraft.

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