Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Papst befördert Ordensfrau in vatikanische Spitzenposition
  2. Stell Dir vor: Es war Predigerinnentag und keiner hat was gemerkt
  3. Derzeit sind fast zwei Drittel der Katholiken in Deutschland angetan von Papst Leo XIV.
  4. Spanische Jesuiten in Broschüre: „Danke, Pachamama“
  5. Zahl der Konfirmationen in den neuen Bundesländern sinkt um 23 Prozent
  6. Papst ernennt Beat Grögli zum neuen Bischof von Sankt Gallen
  7. Die Stunde der Liebe. Unruhig ist unser Herz, bis es ruhet in dir
  8. ESC-Sieger JJ will Israel vom Song-Contest ausschließen und liked Anschlag auf Israelis
  9. Wo der Glaube brennt. Papst Leo XIV. am Grab des Völkerapostels
  10. Kirchenaustritt: Deutsche Gesetzeslage ist mit dem Evangelium nicht zu vereinbaren!
  11. "La Cumbia del Papa": Peruanisches Papst-Lied geht viral
  12. Berlin: 24-Jähriger gab sich als getaufter Christ zu erkennen, wurde zusammengeschlagen
  13. Kardinal Goh/Singapur: „Ich glaube, Papst Leo wird mehr Klarheit in die Lehre bringen können“
  14. Unsere Welt hat es nötig, die Botschaft des Evangeliums von der Liebe Gottes zu hören!
  15. Woelki, Voderholzer, Hanke und Oster distanzieren sich erneut vom „Synodalen Ausschuss“

Bis­tum Chur: Ein Pries­ter­rat ohne gül­tige Statuten

12. Februar 2024 in Schweiz, 9 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Ein Gastkommentar von Kano­ni­kus Dr. Mar­tin Gricht­ing, Kano­ni­kus Pfr. Dr. Roland Graf und Dekan Pfr. Mat­thias Hau­ser zum Einspruch in Rom


Chur (kath.net)

Vor einigen Tagen hat das Dikas­te­rium für den Kle­rus einen hier­ar­chi­schen Rekurs von drei Pries­tern der Diö­zese Chur gut­ge­heis­sen und damit die bischöf­li­che Geneh­mi­gung der Sta­tu­ten des Pries­ter­ra­tes vom 1. Dezem­ber 2021 wider­ru­fen. Das Dikas­te­rium hat inzwischen Bischof Joseph Maria Bon­ne­main beauftragt, "neue Sta­tu­ten" zu erlas­sen, die den kano­ni­schen Vor­ga­ben entsprechen".

Ein Gastkommentar von  Kano­ni­kus Dr. Mar­tin Gricht­ing, Kano­ni­kus Pfr. Dr. Roland Graf und Dekan Pfr. Mat­thias Hau­ser zum Einspruch in Rom

Warum wir einen Hierarchischen Rekurs gegen die Genehmigung der Statuten des Priesterrats des Bistums Chur durch den Diözesanbischof eingereicht haben

Am 20. Januar 2024 hat Bischof Joseph Maria Bonnemain an mehrere hundert Priester, Diakone und Laienmitarbeiter eine interne Mailmitteilung versandt. Er hat darin bekannt gegeben, dass seitens des Dikasteriums für den Klerus einem Hierarchischen Rekurs stattgegeben wurde, den wir eingereicht haben. Es geht bei diesem Rekurs um die Gültigkeit der Statuten des Priesterrats. Eine Medienmitteilung erfolgte in der Sache seitens des Bischofs jedoch nicht.

Es wäre im Internetzeitalter naiv zu erwarten, dass der Versand eines internen Massenmails nicht bei den Medien landet. So ist es auch in diesem Fall geschehen. Wir haben seitens von Medien verschiedene Anfragen erhalten. Ebenfalls haben inzwischen zwei Medien (swiss-cath.ch und kath.net) aufgrund des Massenmails des Bischofs berichtet.

Da die Mailmitteilung des Bischofs weder den Kontext der Entscheidung des Dikasteriums für den Klerus erklärt noch den Inhalt verständlich wiedergibt, sind in der Öffentlichkeit Verunsicherung und Spekulationen entstanden. Die Verwirrung ist noch gesteigert worden durch die Berichterstattung seitens des Portals kath.ch vom 9. Februar 2024. Wir haben bisher zu allen Vorgängen geschwiegen und lediglich intern die Mitglieder des Churer Priesterkreises über den wahren Sachverhalt informiert. Aufgrund der chaotischen Berichterstattung durch kath.ch, die geeignet ist, unseren guten Ruf zu beschädigen, sehen wir uns nun jedoch gezwungen, Transparenz zu schaffen.


Bischof Joseph Maria Bonnemain ist aufgrund langjähriger Mitgliedschaft im Priesterrat bekannt, dass die Frage des Statuts umstritten ist. In der Zeit vor Bischof Vitus Huonder bestand ein Statut, dessen Legitimität bestritten wurde, da viele Laienmitarbeiter sich faktisch an der Wahl von Priesterratsmitgliedern beteiligt hatten. Denn sie haben zusammen mit den Priestern den Dekan gewählt, der dann ex officio Mitglied im Priesterrat war. Dieser Zustand war umso mehr stossend, als die Laienmitarbeiter und Diakone schon damals einen eigenen Rat wählen konnten, der analog zum Priesterrat den Bischof berät (Rat der Laientheologinnen, Laientheologen und Diakone im Bistum Chur, RLD). Bischof Vitus erliess deshalb im Jahr 2014 ein Statut, das den Vorgaben der Kleruskongregation und des Kirchenrechts entsprach und die Wahl der Mitglieder des Priesterrats auf die Priester beschränkte.

Nach seinem Amtsantritt im Jahr 2021 hat Bischof Bonnemain dieses Statut kommentarlos vom Tisch gewischt und eine Kommission ernannt, der niemand angehört hat, der das von Bischof Vitus erlassene kirchenrechtskonforme Statut befürwortet hat. Diese einseitig zusammengesetzte Kommission hat in der Folge ein neues Statut ausgearbeitet. Nachdem der Diözesanbischof dieses Statut genehmigt hat, haben wir ihn schriftlich um dessen Rücknahme gebeten, weil es in verschiedenen Punkten den kirchlichen Vorgaben widerspricht. Daraufhin hat der Diözesanbischof weder das Gespräch mit uns gesucht noch sich inhaltlich mit unseren Argumenten auseinandergesetzt. Stattdessen haben wir einen kurzen Brief erhalten, in dem der Bischof auf seinem Standpunkt beharrt hat.

Aufgrund dieses bischöflichen Vorgehens, das der stets betonten «Synodalität» widerspricht, haben wir beim Dikasterium für den Klerus einen Hierarchischen Rekurs eingelegt. Das Dikasterium hat nach reiflicher Überlegung – die Entscheidung ist nach fast zwei Jahren erfolgt – entschieden. Der Entscheid (LINK) gründet auf der vom II. Vatikanischen Konzil erneut betonten Lehre, dass das gemeinsame Priestertum der Gläubigen und das hierarchische Priestertum sich «dem Wesen nach» voneinander unterscheiden (Lumen Gentium, 10). Deshalb hat nach den Vorgaben der Kirche die Beratung des Diözesanbischofs durch einen Priesterrat zu erfolgen, der massgeblich von den Priestern des Bistums zu bestellen ist und weitere Priester umfasst, die der Diözesanbischof ernennt oder ex officio Mitglieder sind.

Das aktuelle, irreguläre Statut des Priesterrats widerspricht gemäss dem Dikasterium für den Klerus in verschiedenen Punkten dem übergeordneten Kirchenrecht: So missachtet es die Vorgabe, dass etwa die Hälfte der Mitglieder des Rats von den Priestern – und ausschliesslich von diesen – gewählt werden muss. Nach dem irregulären Statut sind nur zwei von dreissig Mitgliedern zu wählen, denn alle 16 Dekane des Bistums gehören dem Priesterrat ex officio an, die restlichen sind des Amtes wegen Mitglieder oder direkt durch den Bischof ernannt. Die Dekane sind zwar in den einzelnen Dekanaten gewählt. Dort wählen jedoch viele Laientheologen, Religionspädagogen und Diakone mit, die kein aktives Wahlrecht für den Priesterrat besitzen. In mehreren Dekanaten macht diese Personengruppe gar die Mehrheit der Mitglieder aus. Laientheologen und Diakone wählen also direkt die Mitglieder ihres Rats (RLD) und zudem – gemäss dem vom Apostolischen Stuhl widerrufenen Statut – indirekt die Mehrheit der Mitglieder des Priesterrats. Ebenfalls widerspricht die Überrepräsentation der Dekane der kirchenrechtlichen Vorgabe, dass die Priester des Bistums hinsichtlich der verschiedenen Dienste repräsentiert sein sollen. Das hat zur Folge, dass dem aktuellen Priesterrat keine Priester aus den Reihen der Pensionierten, der jüngeren Weihejahrgänge und der Vikare angehören.

Der Diözesanbischof muss nun auf Geheiss des Dikasteriums für den Klerus ein kirchenrechtskonformes Statut erlassen. Auf dessen Basis kann dann ein neuer Priesterrat berufen werden. Bis dieses Statut in Kraft ist, darf der Bischof den widerrechtlich zusammengesetzten Priesterrat nicht mehr einberufen. Damit ist es aber nicht getan, denn der 2021 berufene Priesterrat hat in den vergangenen zwei Jahren an mehreren für das Bistum bedeutsamen Entscheidungen mitgewirkt. Diese Entscheidungen erweisen sich nun im Lichte der Gutheissung des Hierarchischen Rekurses als nichtig. Namentlich geht es unter anderem um folgende Punkte:

«Pastoralkonzept und Pastoralplanung für ein Bistum der Zukunft»
«Revision Berufs-Nomenklatur» (Veränderung der Nomenklatur der Laienmitarbeiter: «Seelsorger» statt Pastoralassistent, «Theologe» statt Laientheologe)
«Verhaltenskodex» betreffend Übergriffe (falls er dem Priesterrat zur vorgängigen Beratung vorgelegt wurde)
«Handreichung für eine synodale Kirche».

Wir erwarten, dass der Diözesanbischof diese Dokumente bzw. Beschlüsse widerruft und von einem rechtskonform bestellten Priesterrat diskutieren und neu beurteilen lässt.

Chur/Unteriberg/Vals, 9. Februar 2024

Kan. Dr. Martin Grichting
Kan. Pfr. Dr. Roland Graf
Dekan Pfr. Matthias Hauser


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Die Stunde der Liebe. Unruhig ist unser Herz, bis es ruhet in dir
  2. Papst ernennt Beat Grögli zum neuen Bischof von Sankt Gallen
  3. Stell Dir vor: Es war Predigerinnentag und keiner hat was gemerkt
  4. Kardinal Reina wird neuer Großkanzler des Instituts ‚Johannes Paul II.‘ für Ehe und Familie
  5. Kirchenaustritt: Deutsche Gesetzeslage ist mit dem Evangelium nicht zu vereinbaren!
  6. Bei den Glückwünschen kommt es zur bewegenden Umarmung zwischen Papst Leo und dessen ältestem Bruder
  7. Als der Papst erpresst wurde, das dritte Geheimnis zu veröffentlichen
  8. "Leo XIV. ist in Top-Form"
  9. Wo der Glaube brennt. Papst Leo XIV. am Grab des Völkerapostels
  10. Woelki, Voderholzer, Hanke und Oster distanzieren sich erneut vom „Synodalen Ausschuss“
  11. Dissertation von Papst Leo XIV. wirft Licht auf sein Amtsverständnis
  12. Papst befördert Ordensfrau in vatikanische Spitzenposition
  13. Beim Empfang des Fischerrings reagiert Papst Leo XIV. tief bewegt
  14. "La Cumbia del Papa": Peruanisches Papst-Lied geht viral
  15. Schulkollegen: Prevost half allen bei den Hausaufgaben

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz